Leverkusen vergibt hoheitliche Aufgaben nicht extern Kommunaler Ordnungsdienst auf Streife

Leverkusen · Die hoheitlichen Aufgaben eines Staates sorgen im Knöllchenfall von Frankfurt für Aufregung. In Leverkusen kann das nicht passieren, sagt die Stadt, sie gibt die Aufgaben nicht extern ab, stellte für den Ordnungsdienst Mitarbeiter ein.

 In anderen Städten sind Kommunale Ordnungsdienste schon länger im Einsatz. In Leverkusen laufen die Mitarbeiter nun ihre ersten Streifen.

In anderen Städten sind Kommunale Ordnungsdienste schon länger im Einsatz. In Leverkusen laufen die Mitarbeiter nun ihre ersten Streifen.

Foto: woitschützke/A. Woitschützke

In der Frankfurter Stadtverwaltung wurde in den vergangenen Tagen vermutlich mehr als einmal schwer geschluckt. Das Oberlandesgericht hat Knöllchen für Falschparker für rechtswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage eines Autofahrers, der 2017 ein 15-Euro-Knöllchen fürs falsche Abstellen seines Wagens in Frankfurt kassiert hatte. Ausgestellt worden war es von einem Leiharbeiter, der im Auftrag der Stadtverwaltung tätig war. Das geht aber nicht, befand das Gericht.  Denn das Knöllchenschreiben ist die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit. Und das wiederum ist eine der hoheitlichen Aufgaben des Staates. Bedeutet: Kommunen dürfen für die Verkehrsüberwachung keine Mitarbeiter privater Unternehmen einsetzen. Hunderttausende Knöllchen, die von Leiharbeitnehmern ausgestellt wurden, sind demnach in Frankfurt rechtswidrig.