Leverkusen Kölner demoliert im Rausch Autos in Opladen

Leverkusen · "Wie kann man nur so blöd sein?", schrie der Angeklagte seinen Bruder kurz nach Prozessende auf der Gerichtsstraße in Opladen an. Der Bruder hatte ihn zuvor mit seiner Aussage belastet. Am Amtsgericht Leverkusen wurde der Fall eines 25-jährigen Kölners verhandelt.

Stark alkoholisiert und unter Drogeneinfluss soll er am 26. Januar mehrere Autos in Opladen beschädigt und sich anschließend heftig gegen seine Festnahme gewehrt haben. Das Gericht entschied: Er muss den Schaden begleichen und sich in eine Drogenberatung begeben. Der Angeklagte sei mit einem Freund gegen Mittag aus Köln nach Opladen gefahren. "Um ein wenig zu quatschen und den Kopf frei zu bekommen", sagte er vor Gericht. An der Rollschuhplatte an der Reuschenberger Straße hätten sie sich dann niedergelassen. Doch beim Quatschen blieb es nicht: Es wurde Wodka getrunken und Marihuana geraucht.

Stark alkoholisiert und unter Drogeneinfluss — ein späterer Alkoholtest ergab 1,57 Promille — muss der Kölner sich dann gegen Abend in Richtung Altstadtstraße bewegt haben, wo er unter anderem mehrere Außenspiegel abgerissen und eine Heckscheibe zertrümmert haben soll, wie Zeugenaussagen belegten. Er selber habe einen Filmriss und könne sich an nichts erinnern, sagte er. Zwei Polizeibeamte wurden vor Gericht gehört. Sie berichteten, dass der Angeklagte verwirrt und äußerst aggressiv gewesen sei. Vier weitere Beamte mussten damals gerufen werden, um den Mann ruhigzustellen. "Ich habe in 14 Jahren Dienst noch nie jemanden erlebt, der sich so gewehrt hat", sagte ein Beamter aus.

Alkohol habe er getrunken, das gab der Angeklagte zu. Vielleicht habe er auch den ein oder anderen Joint geraucht. Generell nehme er aber keine Drogen. Sein Bruder — am Trinkgelage beteiligt — wusste da anderes zu berichten. "Er trinkt schon mal den ein oder anderen Wodka. Da wird er ein wenig aggressiv."

Für die Richterin war die "gefährliche Mischung" aus Marihuana und Alkohol einer der Gründe für den Verwüstungs-Streifzug des Angeklagten. Da der sich zum Tatzeitpunkt im Vollrausch befand und somit schuldunfähig ist, sprach sie eine Verwarnung aus. Zudem muss der Angeklagte zum Drogen-Screening und zur Drogenberatung. Erfüllt er die Auflage nicht, muss er eine Strafe von 1000 Euro zahlen.

(RP/rl)
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