Absage nach Leverkusen Kleingärtner und Camper gehen bei Fluthilfe leer aus

Leverkusen · Camper, Kleingärtner und Besitzer von Mobilheimen, die von der Juli-Flut 2021 betroffen waren, können nicht mit staatlicher Wiederaufbauhilfe rechnen. Das stellt die Bezirksregierung klar.

 Die Juli-Flut hat weite Teile Leverkusens erreicht, auch Kleingärtner und Camper waren betroffen.

Die Juli-Flut hat weite Teile Leverkusens erreicht, auch Kleingärtner und Camper waren betroffen.

Foto: RP/Uwe Miserius

Sie reagiert damit auch auf Anträge aus Leverkusen. Sie seien jetzt abgelehnt worden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Hintergrund sei eine Entscheidung des NRW-Bauministeriums dass Wohnwagen, Mobilheime, und sonstige Anlagen in Kleingärten oder Campingplätzen im Grundsatz nach Nr. 4 Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen (FRL) keine förderfähigen Anlagen darstellen. Dementsprechend könnten keine Schäden an der Substanz der vorgenannten Anlagen geltend gemacht werden.

Gleiches gelte auch für Hausratschäden. Dies habe das Bauministerium der Bezirksregierung schriftlich mitgeteilt.

Ausnahmen gebe es beim Hausrat nur für Antragsteller, die nachweislich in einer der genannten Anlagen ihren „alleinigen dauerhaften Wohnsitz haben“. In diesen Fällen könnten entstandene Hausratschäden geltend gemacht werden. Ein Gebäudeschaden könne aber auch hier nicht von den Behörden finanziell ausgeglichen werden, heißt es in der Mitteilung weiter.

(bu)
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