Leverkusen Klage: Stadt kündigt Hausmeister

Leverkusen · Die Stadtverwaltung Leverkusen hat einem Grundschul-Hausmeister gekündigt, weil der alkoholkrank ist. Zweimal schon sei der Mann in Entziehungskur gewesen. Die erste Kündigung, die die Stadt dem Mann zustellte, war eine außerordentliche. Ohne Auslauffrist. Dagegen klagte der Mann vor dem Arbeitsgericht. Und das zu Recht, wie wir im Februar berichteten. Da hatte Richter Maercks geurteilt: "Es gibt keine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit. Ende. Da kenne ich keinen einzigen Fall" (wir berichteten). Die Stadt zog die Kündigung aus formalen Gesichtspunkten zurück.

"Entweder er geht, oder er geht."

Im März dieses Jahres erlitt der Hausmeister einen erneuten Rückfall, begab sich abermals in Therapie. Und erhielt prompt im April eine neue Kündigung. "Allerdings ohne neuen Sachverhalt", wie Richterin Alexandra Rüter kopfschüttelnd feststellte. "Sie haben den Mann vorher gar nicht mehr angehört." Alkoholismus sei nun mal eine Krankheit, bei der Rückfälle auftreten und die immer da sei. "Was machen Sie denn mit jemandem, der immer krebskrank ist? Kündigen Sie dem auch?"

Da fiel Michael Rudersdorf, Justiziar der Stadt, nicht mehr viel zu ein. Er hatte schon im vorherigen Termin vor dem Arbeitsgericht klar gemacht, dass die Stadt den Mann auf gar keinen Fall weiterbeschäftigen will: "Entweder er geht, oder er geht. Wie auch immer." Mehrere Male sei der Krankenwagen vor der Schulwohnung des Stadt-Bediensteten vorgefahren. Die Kinder hätten im Kalten gesessen, weil "jemand" die Heizung abgedreht habe. Der Mann sei nicht tragbar und eine Gefahr für sich selbst: "Es geht um das Leben des Klägers – das ist doch mehr wert als ein Arbeitsplatz", versuchte der Justiziar einen weiteren Vorstoß.

Seit 1989 ist der Kläger bei der Stadt Leverkusen beschäftigt, hat zuvor eine Ausbildung samt Studium zum Verwaltungsinspektor durchlaufen. Seit 1984 ist er Hausmeister der Grundschule. Mehr als 22 Jahre im Dienste der Stadt, für die die bereit ist, ungefähr 36 000 Euro zu zahlen – wenn der Kläger damit weg ist. Eine Abfindung, die der aber nicht akzeptierte. "Es besteht keine Gefahr für einen Rückfall, und dass mein Mandant arbeiten kann, hat er ja nun wirklich bewiesen", erklärte seine Rechtsanwältin. 500 Überstunden im Jahr habe er geleistet; "Das macht doch keiner, der säuft."

Er wolle, dass die Kündigung aufgehoben werden und sei selbstverständlich bereit, andere Aufgaben zu übernehmen, auch in der Verwaltung. Da sah die Stadt allerdings keinerlei Möglichkeiten. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

(RP)
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