Leverkusen Kita-Eltern sind über das Land enttäuscht

Leverkusen · Damit der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter dreijährige Kinder (U3) erfüllt werden kann, sollen über Dreijährigen (Ü3) nach dem Willen der Stadt die Kita wechseln. Das wollen Eltern der unter anderem betroffenen Kita Burgweg nicht hinnehmen. Sie appellieren an die Jugendpolitiker.

Die Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses nächsten Donnerstag wird spannend. Denn es wird ums Thema U3-/Ü3-Kitaplatzversorgung gehen. Und da haben nicht mehr die Eltern von U3-Kindern ein Problem, sondern die von über Dreijährigen. In einem offenen Brief an den Ausschuss legt der Elternrat der Kita Burgweg die Problematik dar - "vor allem auch deshalb, weil für einige Familien massive Einschnitte in die eigene Lebenssituation (Jobverlust, etc.) verbunden sein können. Den Kitas wird vorgegeben, wie viele Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden müssen. Für unsere Kita sind dies 32 U3-Plätze. Gleichzeitig ist die Kita aktuell für eine maximale Belegung mit 60 Kindern ausgelegt. Nun werden mehr Kinder drei Jahre alt und damit zu Ü3-Kindern, als Kinder die Kita verlassen: Der Platz reicht dann nicht mehr, wenn es weiter 32 U3-Plätze bleiben müssen." Dies bedeute für die Rheindorfer Kita: Im Sommer müssten 19 Kündigungen erfolgen.

Es gebe Kompromissvorschläge der Träger, die für eine Zeit eine reduzierte Besetzung von U3-Kindern vorsehen, um dann 2017/2018 eine fast den Zielwerten entsprechende Platzbelegung zu bieten (fünf U3-Plätze unter Plan, fünf Ü3-Plätze über Plan), schreiben die Eltern.

Das Problem existiert nicht nur an der Kita Burgweg, sagt der zuständige Dezernent Marc Adomat: Das Land habe vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz vorgehabt, das Einschulungsalter auf fünf Jahre zu senken. "Dann würde es zwei U3- und zwei Ü3-Jahrgänge in den Kitas geben, und genau so viele Kinder verließen die Kita, wie neue dazukämen", erläutert er. "Weil das Land von der Idee wieder abging, gibt es bei den Ü3-Kindern einen Jahrgang mehr. Es verlassen weniger Kinder die Kita als von unten nachwachsen."

Um die Quote von U3-Plätzen (derzeit 42 Prozent) zu erfüllen, hat die Stadt von der WGL zehn neue Kitas bauen lassen, fünf in eigener, fünf in freier Trägerschaft - alle sind auf ein 50:50-Verhältnis von U3-/Ü3-Plätzen ausgelegt. Die Stadt habe in ihren Kitas befristete Verträge mit den Eltern vereinbart. "Danach müssen die Kinder die Kita wechseln. Nur wenn Kinder nach dem zweiten Geburtstag in die Kita kommen, gibt es einen unbefristeten Vertrag, weil es für die Kinder nicht zumutbar ist, nach einem Jahr zu wechseln", erläutern Adomat und Angela Hillen, Fachbereichsleiterin Kinder und Jugend. In den Kitas der Freien Träger habe es generell unbefristete Verträge gegeben, von denen einige nun gekündigt werden müssten.

Der Stadt gehe es darum, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu gewährleisten. Und auch die Landesmittel in den neu eingerichteten U3-Plätzen werden nur zugeschossen, wenn die Plätze mit U3-Kindern belegt werden. "Bei Fehlbelegung droht der Stadt, die Fördermittel zurückzahlen zu müssen", verdeutlicht Hillen. Sollte die Stadt den Rechtsanspruch nicht erfüllen, ist sie regresspflichtig gegenüber der Eltern.

Der Elternrat argumentiert: "Das Ziel einer durchgängigen Betreuung in einer Einrichtung kann nur erreicht werden, wenn das Verhältnis U3-Ü3-Plätze austariert ist und nicht allein an der Anzahl geförderter Plätze zu Gesamtkapazität der Einrichtung festgemacht wird." Der Vorwurf: Die Stadt kenne die Problematik, aber eine 2014 angestrebte Lösung mit dem Land sei immer noch nicht erreicht. Und: Die Eltern seien nicht ausreichend informiert worden: "Die Befürchtung steht im Raum, dass für die Kinder, die im laufenden Jahr zu Ü3-Kindern werden, keine Kita-Plätze mehr zur Verfügung stehen oder man einen Platz in einer entfernten Kita zugewiesen bekommt." Die Eltern bitten den Ausschuss unter anderem um: • einen Dialog mit den Beteiligten auch auf Landesebene, • die Erarbeitung von Maßnahmen wie flexiblere Übergangsregelungen, damit möglichst kein Kind die Kita wechseln muss, • Lösung der strukturellen Problematik, • keine Verabschiedung von Planzahlen am 26. Februar, solange kein mit den Trägern abgestimmter Lösungsansatz vorliegt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort