Leverkusen Karfreitag: Umzug und (Privat-)Fest verboten

Leverkusen · Für den Karfreitag gelten besondere Benimmregeln. "Wer umziehen oder seinen Geburtstag in der Lieblingsgaststätte feiern möchte, sollte sich dafür nicht den Karfreitag aussuchen, ansonsten kann ein Bußgeld fällig werden", warnte ein Sprecher der Regierungspräsidentin Köln.

 Das Möbelschleppen an Karfreitag zwecks Umzug ist grundsätzlich verboten, warnt das Regierungspräsidium Köln.

Das Möbelschleppen an Karfreitag zwecks Umzug ist grundsätzlich verboten, warnt das Regierungspräsidium Köln.

Foto: Jupiterimages

Der stille Feiertag Grund dafür sei die Besonderheit dieses Tages, denn der Karfreitag ist ein sogenannter stiller Feiertag. An solchen Feiertagen solle es "noch ruhiger zugehen als an den restlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr". So seien an Karfreitag alle Musik- und Tanzveranstaltungen im privaten oder öffentlichen Raum verboten. Auch Sportveranstaltungen, Märkte oder andere gewerbliche Verkaufsveranstaltungen sowie Volksfeste und Zirkusaufführungen dürften an diesem Tag nicht stattfinden. Ebenso dürften weder Spielhallen, noch Wettbüros betrieben werden oder Veranstaltungen stattfinden, "die nicht dem ernsten und stillen Charakter des Feiertags entsprächen".

Der "Ruhiger"-Faktor Diese Karfreitags-Regelung wirft zumindest zwei Fragen auf: Was bedeutet der Hinweis, an Karfreitag solle es "noch ruhiger zugehen" als an sonstigen Sonn- und Feiertagen? Erfahrungsgemäß herrscht an vielen Sonntagen ziemliches Rämmidämmi in den Städten und Freizeit-Lokalitäten. Im Vergleich dazu wäre es schon "ruhiger", wenn manche Fest-, Disco- und Kirmesveranstalter ihre Beschallungsanlagen nur drei Dezibel runterregeln würden.

Das Bußgeld Interessant wird es bei der Frage der Bestrafung von unruhigen, sprich lauten Geistern, die sich eben nicht an die Karfreitag-Einschränkung halten. Die Kölner Aufsichtsbehörde von Regierungspräsidentin Gisela Walsken hält sich da fein raus: "Das Verhängen von Bußgeldern ist Sache der Kommunen." Das Regierungspräsidium sei nur für etwaige Ausnahmegenehmigungen zuständig.

Die Stadtantwort Zur Klärung der Bußgeldhöhe trug gestern auch die Stadt Leverkusen nichts bei. "Bisher haben wir von derartigen Feiertagsverstöße noch nie Kenntnis gehabt", sagte eine Sprecherin. Ergo seien auch noch keine Bürger zu Bußgeldern verdonnert worden. Und da die Höhe der Bußgelder variabel seien, ließe sich die Frage nach dem möglichen Bußgeld ebenfalls nicht beantworten.

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(RP)
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