Leverkusen Kanzlei: Bayer muss Schering-Aktionären mehr zahlen

Leverkusen · Auf Bayer könnte eine 300 Millionen Euro schwere Nachzahlung an ehemalige Schering-Aktionäre zukommen: Nach einem Urteil (Az: 102 O 134/06 AktG) des Landgerichts Berlin sollen Schering-Aktionäre, die im Zuge der Übernahme durch den Pharma- und Chemiekonzern nach dem damaligen Beherrschungsvertrag 89,36 Euro je Aktie erhielten, jetzt 124,65 Euro bekommen, wie die auf Aktienrecht spezialisierte Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte mitteilte.

2013: Greenpeace-Protest gegen Pestizide bei Bayer
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Ein Bayer-Sprecher sagte dazu am Montag, der Konzern halte die damalige Abfindungszahlung weiterhin für angemessen. Darüber hinaus lehnte er eine Stellungnahme zu den Informationen ab. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin wollte sich nicht zu dem Verfahren äußern.

"Durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin fühlen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass die ehemaligen Minderheitsaktionäre der Schering AG weit unter Wert aus der Gesellschaft gedrängt wurden", erklärte Rechtsanwalt Peter Dreier.

Bei einer Aktienanzahl von rund 7,2 Millionen summiere sich zuzüglich Zinsen die Nachzahlung auf rund 300 Millionen Euro. Bei dem Richterspruch handele es sich um ein Urteil der ersten Instanz. Bayer hatte Schering 2006 für rund 17 Milliarden Euro übernommen, die Börsennotierung wurde schließlich 2008 eingestellt. Gegen die bei der Übernahme gezahlten Abfindungen hatten mehrere Kleinaktionäre geklagt. Einer der Hauptstreitpunkte war das damalige Bewertungsgutachten durch die KPMG, das den Firmenwert von Schering errechnet hatte.

Die Rechtsanwaltskanzlei geht davon aus, dass die jetzige Entscheidung auch Einfluss auf ein weiteren Prozess haben könnte. Parallel laufe das Verfahren zum Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre, für die die Abfindung seinerzeit auf 98,98 Euro je Aktie festgelegt wurde. Auch hierbei ist nach Einschätzung der Anwaltskanzlei nun mit einer deutlichen Erhöhung der Barabfindung zu rechnen.

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