Leverkusen Kanal-TÜV: keine längere Prüffrist geplant

Leverkusen · Die Stadtverwaltung bleibt dabei: Leverkusens Hauseigentümer müssen grundsätzlich die privaten Abwasserkanäle bis 2015 überprüft und saniert haben. Dies sei vom Gesetzgeber (Land NRW) so vorgesehen, sagte Reinhard Gerlich, Leiter der städtischen Abwasserbetriebe, gestern im RP-Gespräch. Die Fristverlängerung bis zum Jahr 2023, die das NRW-Umweltministerium erlaubt hat, sei nur in Ausnahmefällen möglich. Diese gibt es im Stadtgebiet von Leverkusen momentan nicht.

Einige Hauseigentümer sehen das anders und beschweren sich massiv über den Widerstand der Stadt. Dabei steht die Stadt nicht alleine da: Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf hält an der generellen Frist von 2015 fest (Die nächste Kanaluntersuchung muss übrigens spätestens in 20 Jahren, also 2035, erfolgen). Die Hauseigentümer müssen den schriftlichen Beleg auf Verlangen vorlegen. Für einige wenige Straßenzüge wird es möglicherweise eine Fristverlängerung geben: bis 2018. Grund: Nächstes Jahr will die Stadt ein aktualisiertes Abwasserbeseitigungskonzept vorlegen. Darin wird festgelegt, welche städtischen Kanäle saniert werden müssen. Werden die Reparaturarbeiten nach dem Stichtag 2015 ausgeführt, soll auch der Anwohner die privaten Kanäle später prüfen lassen können. Umgekehrt gilt: Saniert die Stadt vor 2015 den Hauptkanal, sind die Hauseigner gezwungen, ihren Kanal-TÜV ebenfalls vorzuziehen. Ohnehin gilt: Wer weiß, dass sein Kanal leckt, muss sofort die Rohre abdichten.

Fachleute zweifeln ab und an am Sinn dieser Hauskanaltests. Oft seien die Rohre schon beim Bau falsch verlegt worden, so dass sie teils seit Jahrzehnten undicht sein können, aber nicht müssen. Ob durch Lecks das Grundwasser zusätzlich belastet wurde, sei unbewiesen, behaupten die Kritiker.

(RP)
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