Küppersteg Kampf mit Falschparkern
Küppersteg · In Küppersteg herrschen harte Sitten: Autofahrer ignorieren den Privatparkplatz des Küppersteger Reitbedarfsgeschäfts, die Inhaberin muss sich inzwischen mit kostenpflichtigen Abmahnungen wehren.
Die Szene in Küppersteg hat Ähnlichkeit mit dem Spielfilm "Und täglich grüßt das Murmeltier", in dem der Hollywood-Hauptdarsteller bis zum Happy End immer wieder den selben Tag erlebt. Die Küppersteg-Hauptdarstellerin heißt Anna Makosch und betreibt das Fachgeschäft "Horse Attack (OK Reitsport)". Sie erlebt jeden Tag aufs Neue Autofahrer, die ihren Wagen auf dem Kundenparkplatz abstellen, aber gar nicht in ihr Geschäft kommen, sondern anderswohin entschwinden.
"Jeden Tag parken sie auf den als Kundenparkplatz gekennzeichneten Flächen und kommen erst abends wieder. Spricht man sie freundlich an, wird man noch beschimpft", berichtet die 30-Jährige. Auch Zettel unter dem Scheibenwischer mit dem Hinweis auf den Privatparkplatz nutzten über Jahre nichts. "Die Leute bestehen auf ihr Gewohnheitsrecht, einige werfen uns die Zettel wieder in den Laden. Und abschleppen lassen dürfen wir nicht."
Sechs Abmahnungen gingen raus
Weil sich die Geschäftsinhaber "Falschparkern" nicht mehr anders zu erwehren wussten, hat "Horse Attack" eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Die hat Abmahnungen wegen unberechtigten Parkens verschickt. Und die kosten jeden Abgemahnten knapp 240 Euro — rund fünf Euro für die Halteranfrage bei der Zulassungsstelle und 234,65 Euro Rechtsanwaltsvergütung auf der Basis des Gegenstandswerts von 1600 Euro.
"Und das ist im Grunde noch niedrig berechnet", sagt der betreuende Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl aus Regensburg. "Es gibt Gerichtsurteile, da wird der Gegenstandswert einer verbotenen Werbe-SMS auf 5000 Euro angesetzt. Und die kann man mit einem Tastenknopf löschen." Zudem gehe es auch um den Abschreckungseffekt.
Sechs Abmahnungen hat Schmeilzl verschickt. Inklusive Fotos ("Auf denen sieht man, dass da die Autos direkt mit dem Hinweisschild auf den Privatparkplatz vor der Windschutzscheibe abgestellt werden."), um auch vor Gericht die Beweispflicht zu erfüllen.
Küppersteg ist kein Einzelfall
Der Leverkusener ist kein Einzelfall. "Wir übernehmen häufig die Vertretung für kleine Arztpraxen oder Geschäftsinhaber etwa in der Münchner Innenstadt, die für vielleicht 300 oder 500 Euro im Monat Stellplätze für ihre Kunden angemietet haben und sich dann über die Autofahrer ärgern, die der eigenen Kundschaft die Plätze wegnehmen", berichtet der Anwalt.
"Und selbst wenn man nur für drei Minuten da steht — das behaupten ja alle, auch wenn es in den meisten Fällen nicht stimmt — , kriegt der Geschäftsmann dennoch keinen Kunden rein." Die dreisten Parkenden, die den Parkplatzbesitzer dann noch zum Buhmann machen wollen, sollten sich überlegen, wie sie vorgehen würden, wenn ihr privat angemieteter Parkplatz vor der Wohnung abends von einem anderen blockiert sei, so der Anwalt.
Anna Makosch hofft nun auf Besserung der Situation und kündigt an: "Wer im Laden fragt, ob er für ein paar Minuten stehen bleiben kann, dem sage ich bestimmt nicht Nein."