Leverkusen Jugendhilfe soll Stadt unterstützen, Kinder vor ihren Eltern zu schützen

Leverkusen · Landesweit nehmen die Fälle zu, in denen Kinder oder Jugendliche zu ihrer eigenen Sicherheit in Obhut genommen werden müssen. Auch in Leverkusen und häufig außerhalb der Dienstzeiten des städtischen Jugendamtes, zu dessen Wächteraufgaben eine Inobhutnahme im Krisen- oder Gefahrenfall gehört. Die Rufbereitschaft wurde bisher durch die Mitarbeiter des Fachbereichs Kinder und Jugend, Abteilung Erziehungshilfen, sichergestellt.

Nun soll ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe in die Rufbereitschaft einbezogen werden. Im konkreten Fall prüft der Mitarbeiter des freien Trägers vor Ort, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Ist er der Meinung, dass dem Kind unmittelbar nur durch eine Inobhutnahme geholfen werden kann, kontaktiert er den Fachbereich Kinder und Jugend und schildert die Eindrücke.

Der Mitarbeitende des Jugendamts trifft dann die Entscheidung und eine telefonische Anordnung. Am nächsten Arbeitstag erfolgt durch den Fachbereich Kinder und Jugend eine Nachbewertung des Sachverhaltes und der Maßnahmen.

Für die Durchführung der Rufbereitschaft gilt auf Seiten der Stadt ebenfalls das Vier-Augen-Prinzip. Daher ist die Beteiligung der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land gGmbH (EJBL) an der Rufbereitschaft die wirtschaftlichere Alternative. Die EJBL ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe und seit vielen Jahren verlässlicher Kooperationspartner des städtischen Jugendamtes im Bereich der Heimunterbringung. Die Vereinbarung beschloss der Fachausschuss einstimmig, sie muss noch vom Rat genehmigt werden.

Die Kosten würden sich für die Stadt Leverkusen jährlich auf 25.956 Euro belaufen. Die Rufbereitschaftspauschalen (365 Tage im Jahr) und Einsatzvergütungen des städtischen Bereitschaftsdienstes werden zusätzlich vergütet. Die Vereinbarung mit der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land soll zum 1. Mai 2016 in Kraft treten.

(mkl)
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