Eine Spende für die Kaffeekasse Testzentrum bittet um Trinkgeld – ist das erlaubt?

Leverkusen · Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen verbietet die Annahme von Geschenken. Gilt das auch für die Corona-Teststellen? So ordnet die Stadt das Thema rechtlich ein.

 Neben der Kaffeekasse steht auch eine Spendenbox für das Feierabendbier in einem Testzentrum in der Stadt bereit.

Neben der Kaffeekasse steht auch eine Spendenbox für das Feierabendbier in einem Testzentrum in der Stadt bereit.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Die Worte „Kaffeekasse“ und „Feierabendbier“ sind auf  den Deckeln der leeren Packungen zu lesen, in denen zuvor die Corona-Schnelltests verpackt waren. Diese Boxen stehen nicht an der Kasse eines Lokals oder auf der Theke eines Cafés, sondern in den Corona-Testzentren in Quettingen und Steinbüchel. Das Prinzip ist aber dasselbe: Ist der Kunde mit den Dienstleistungen zufrieden, kann er das mit einem Trinkgeld für die Mitarbeiter zum Ausdruck bringen.

In Leverkusen stoßen die Trinkgeldboxen in manchem Testzentrum jedoch nicht nur auf Gefallen: „Diese Trinkgeld-Forderung ist meines Erachtens eine unangenehme, vielleicht sogar unerlaubte Nötigung“, schreibt ein empörter Leverkusener. Er verweist auf die Regelung um Gesundheitswesen, wonach es Ärzten oder Pflegepersonal untersagt sei, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen. Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen legt fest, dass Geschenke keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit eines Arztes nehmen dürfen – ansonsten kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.

Doch gelten diese Regeln auch für das Personal in einem Corona-Testzentrum? „Aus rechtlicher Sicht obliegt es dem Teststellenbetreiber in seiner Funktion als Arbeitgeber, darüber zu entscheiden, ob seine Beschäftigten Trinkgelder und kleinere Geschenke annehmen dürfen oder nicht“, sagt Pressesprecherin Ariane Czerwon auf Anfrage. Rechtliche Regelungen, vergleichbar mit den bestehenden Regelungen im Gesundheitswesen, seien nicht bekannt. Dementsprechend unterliege die Aufstellung eines Trinkgeldglases auch nicht der behördlichen Kontrolle.

Die korrekte Durchführung der Test hingegen schon. Weil Beschwerden über teils als mangelhaft empfundene Testungen vorliegen, will das Gesundheitsamt die Teststellen im Stadtgebiet nun nicht mehr nur anlassbezogen, sondern systematisch kontrollieren.

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