Ermittlungen gegen Mediziner aus Opladen Falsche Impfatteste – Auch Ärztekammer prüft Beschwerden

Leverkusen-Opladen · Die Ermittlung gegen einen Opladener Arzt dauern an. Die Ärztekammer Nordrhein sagt, ihr lägen Beschwerden zu dem Mediziner vor, die eine berufsrechtliche Prüfung erforderlich machten. Die Bezirksregierung hat die Staatsanwaltschaft kontaktiert.

 Vergangene Woche hatte die Polizei die Praxisräume durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt.

Vergangene Woche hatte die Polizei die Praxisräume durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt.

Foto: Uwe Miserius

Für den Opladener Arzt, gegen den die Staatsanwaltschaft  Köln wegen des Verdachts, falsche Atteste zur Impffähigkeit ausgestellt zu haben, ermittelt, könnte es noch dicker kommen, denn auch die Ärztekammer Nordrhein prüft den Fall.

Gegen den Mediziner besteht laut Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht, gegen § 278 des Strafgesetzbuchs (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) verstoßen zu haben. Er soll verschiedenen Patienten – ohne diese zuvor auf ihren aktuellen Gesundheitszustand untersucht zu haben – jeweils ein Attest zum Gebrauch bei Behörden ausgestellt haben. Darin werde den Patienten bescheinigt, „aus nicht näher spezifizierten medizinischen Gründen keine Covid-19-Impfung erhalten zu können“, sagte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche, als sie die Praxis durchsuchen ließ und digitale Patientenakten sicherstellte. Diese werden derzeit weiterhin ausgewertet, meldet die Kölner Behörde auf Anfrage unserer Redaktion. Pro Attest soll der Mediziner nach RP-Informationen 20 Euro erhalten haben.

Eine Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein sagt: Der Kammer lägen Beschwerden zu dem Arzt vor, „die Anlass einer berufsrechtlichen Prüfung sind. Das berufsrechtliche Verfahren ruht allerdings, solange das staatsanwaltschaftliche Verfahren nicht abgeschlossen ist.“

Im entsprechenden Heilberufsgesetz heißt es dazu unter anderem: „Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen, haben die Kammern die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen ... Ist wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren anhängig, werden die Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.“ Auch die Kammer kann sich Beweismitteln wie Anhören von Zeugen oder Aktenprüfung bedienen.  Die Sprecherin ergänzt: „Nach Abschluss des staatsanwaltlichen Verfahrens wird die Ärztekammer Nordrhein den berufsrechtlichen Überhang prüfen.“

Die Ärztekammer Nordrhein weise regelmäßig darauf hin, dass „Ärzte nach § 25 der (Muster-)Berufsordnung bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren haben. Verstoßen Ärzte  gegen diese Grundsätze, können ihnen berufsrechtliche Maßnahmen wie Mahnungen, Rügen mit oder ohne Geldstrafen sowie berufsgerichtliche Maßnahmen drohen. Stellt der Arzt das ärztliche Zeugnis bzw. die Impfdokumentation wider besseres Wissen unrichtig aus, indem er etwa eine Kontraindikation zur Impfung bescheinigt, die nicht gegeben ist“, käme eben auch eine Strafbarkeit nach entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch in Betracht.

Ob es für den Arzt aus Leverkusen auch um den Verlust seiner Approbation, also die Zulassung zur Berufsausübung, gehen könnte, kann die Kammer nicht entscheiden. „Dies obliegt den Approbationsbehörden, hier der Bezirksregierung Köln.“ Die hat mit der Ärztekammer und der Staatsanwaltschaft „Kontakt aufgenommen“ und ermittelt „den für uns relevanten Sachverhalt in eigener Zuständigkeit“, sagt ein Sprecher.  Mehr sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

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