Amtsgericht Hundebiss verletzt eine junge Frau – Geldstrafe für Halterin

Leverkusen · Der Streit zwischen zwei Hunden beeinflusst in den vergangenen Jahren stark das Leben zweier Familien auf dem Claashof. Durch die Rivalität der Vierbeiner, beklagt die dort lebenden Familie, werde sie häufig zum Opfer eines  Revierverhaltens durch den Hund der Hofbesitzerin.

 Um einen Kangal wie diesen drehte sich der Prozess vor dem Amtsgericht.

Um einen Kangal wie diesen drehte sich der Prozess vor dem Amtsgericht.

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Über einen Vorfall vom 8. Juni 2018 verhandelte nun das Amtsgericht Leverkusen.

Demnach habe der besagte Kangal, ein großer Hütehund, die Tochter der Opfer-Familie durch einen Biss ins Bein verletzt. Die 22-Jährige hatte laut Anklageschrift gerade versucht, den Reiterhof mit ihrem Fahrzeug zu verlassen. Die  Familie müsse den Hof mithilfe eines Wegerechts passieren, um zu ihrem Grundstück zu gelangen. Beim Öffnen des Tores habe der Hund zugeschnappt – eine verfahrene Situation.

Die Hofbesitzerin ist wegen der durch ihren Hund mutmaßlich begangenen fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Sie wehrte sich. Einen gegen sie vorgebrachten Strafbefehl lehnte sie ab. Die Vermutung: Den Vorfall habe es nicht gegeben, die Intention der Familie sei ein dauerhaftes Einsperren ihres Vierbeiners.

„Ich kann mich daran erinnern, dass ich den Hund vom Auto weggeholt habe – aber er hat nicht gebissen“, sagte die 48-Jährige. Doch verschwieg sie nicht, dass es vor vielen Jahren Probleme zwischen den Hunden der beiden Parteien gegeben habe. Die Verteidigung führte genauer aus, der Hund ihrer Mandantin habe sich als „Boss“ etabliert, die Sache zwischen den Vierbeinern sei geklärt.

Allerdings, so gab die Beschuldigte zu, verbinde ihr „Jack“ die Fahrzeuge der gegnerischen Familie mit deren Hund, und den wolle er vertreiben. Sonst gebe es keine Zwischenfälle. Ihr „Jack“ sei brav, könne gut mit Kindern umgehen und höre auf ihr Kommando.

Das Opfer schilderte die Situation bei ihrer Vernehmung sehr plastisch und nachvollziehbar. Ein Hämatom sei von der Attacke übrig geblieben, schlimm sei es nicht gewesen. Wenngleich sie betonte: „Ich war da schon sehr panisch.“ Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, erzählte, er habe die Verletzung nicht gesehen, hielt die Schilderungen der 22-Jährigen aber für glaubhaft.

Auch für das Gericht klärte sich das Bild: Den Biss hatte es gegeben, lautet der richterliche Befund. Nach kurzer Beratung zog die Anklage den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück – die Angeklagte zahlt somit widerwillig eine geringe Geldstrafe. Eine Lösung des Dauerkonflikts um Hunde und Wegerecht ist aber nicht in Sicht. Eine neue Zufahrt versperrt derzeit das städtische Baurecht.

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