Stadtrat Wer keine Parkplätze baut, muss zahlen
Leverkusen · Stadtrat will Gebühren für Bauherren kräftig erhöhen, die auf Stellplätze für Pkw verzichten. Verordnung soll Mobilitätskonzept berücksichtigen.
Wer in Japan ein Auto kaufen will, muss erst mal nachweisen, dass es an seinem Wohnort genügend Stellplätze gibt. Soweit ist es in Deutschland noch nicht, doch längst herrscht auch bei uns akute Parkplatznot in den Ballungsräumen. Städte und Kommunen nutzen Steuerungsinstrumente, um Parkraum für Autos zu wahren oder neu zu schaffen. Eines davon ist die Stellplatzverordnung. Sie verpflichtet Bauherren, Abstellplätze zu schaffen und dort, wo das nicht möglich ist, Ablösesummen an die Kommunen zu zahlen, damit diese dann in öffentlichen Parkraum investieren können.
In Leverkusen waren diese Ablösesummen für Stellplätze bisher vergleichsweise niedrig. Doch das könnte sich ändern. Am Montag soll der Stadtrat eine neue Satzung verabschieden, die erheblich höhere Beträge festlegt. Sie tritt am 1. März in Kraft. Der Hintergrund: Die im vergangenen Jahr novellierte Landesbauordnung verpflichtet die Kommunen, ihre veralteten Gebühren-Satzungen anzupassen.
Für Leverkusen bedeutet das saftige Zuschläge: Wurden nach der alten Satzung von 2001 aufgrund damals noch deutlich niedriger veranschlagter Baukosten eines Stellplatzes 6000 Euro (Gebietszone I) beziehungsweise 5000 Euro (Gebietzszone II) fällig, so sind es nach der neuen Satzung 11.500 Euro (Zone I) beziehungsweise 7500 Euro (Zone II). Die Gebietszonen richten sich nach der Nähe zum Ortskern in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. In Ausnahmefällen (Baulücken, Sanierungsgebiete, Baudenkmäler) werden ermäßigte Tarife berechnet. Nach altem Tarif 2400 Euro (Zone I) beziehungsweise 2000 Euro (Zone II). Nach neuem Tarif: 4600 Euro (Zone I) beziehungsweise 3000 Euro (Zone II).
„Wenn wir zugeparkte Rettungswege verhindern wollen, müssen wir darauf achten, dass es genügend Stellplätze für Pkw gibt“, sagt Ratsherr Paul Hebbel, der für die CDU im Bauausschuss sitzt. Die alten Tarife seien zu gering und nicht mehr verhältnismäßig zu den gestiegenen Baukosten gewesen. „Unser Ziel muss es sein, Stellplätze zu bauen“, sagt Hebbel. Das gelte zumindest so lange, bis die Mobilitätswende vollzogen sei und es alternative und auch funktionierende Fortbewegungssysteme zum Auto gebe.
Die neue Satzung wird von der Verwaltung als eine „Zwischenlösung“ gesehen, die kurzfristig den geänderten Landesvorschriften gerecht werden soll. Bis Mitte des Jahres will die Verwaltung eine dezidierte Satzung vorlegen, die auch „Aspekte einer zukunftsorientierten Mobilität“ berücksichtige, so heißt es in einer Ratsvorlage. Als Beispiele werden genannt, dass Besonderheiten des Bauprojekts, etwa seine Nahverkehrsanbindung bei der Zumessung der Stellplätze berücksichtigt werden, ebenso besondere Angebote für Nutzer der Gebäude.
Das könnten etwa Ladestationen für E-Bike und Pkw sein oder Job-Tickets für Mitarbeiter. Außerdem sollen „Gebietszonen einer Überprüfung zugeführt, die Ablösebeträge für Pkw-Stellplätze neu berechnet, Ablösebeträge für Fahrrad-Abstellplätze festgeschrieben und Reduzierungen der Ablösebeträge modifiziert werden“.