Leverkusen Herzkranken im Kot liegengelassen

Leverkusen · Eine Leverkusener Altenpflegerin klagt gegen ihre Kündigung. Sie soll einem Altenheimbewohner, der sich eingekotet hatte, trotz dieses Herzinfarktsymptoms unversorgt gelassen haben. Der Mann starb kurz darauf im Krankenhaus.

Menschenverachtendes Verhalten ist einer Mitarbeiterin einer katholischen Senioreneinrichtung in Leverkusen als Kündigungsgrund vorgeworfen worden. Sie soll einen alten Mann, der nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus wieder in die Senioreneinrichung entlassen worden ist, stundenlang über Nacht im eigenen Kot liegengelassen haben.

Außerdem soll sie trotz eigenen Wissens um den bedenklichen Gesundheitszustand des Mannes ihm "irgendwelche" Medikamente verabreicht haben, obwohl er hätte dringend erneut mit Herzinfarktverdacht ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Der Mann sei dann tatsächlich kurz nach dem Vorfall an einem neuerlichen Herzinfarkt im Krankenhaus verstorben: Diese Schilderung des Geschehens trug gestern der Rechtsvertreter des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) Leverkusen vor dem Arbeitsgericht vor.

Der SKF hatte der Frau gekündigt. Dagegen hat sie aber Einspruch eingelegt und will wieder in der Senioreneinrichtung beschäftigt werden. Die nicht mehr ganz junge Frau finde nämlich offensichtlich auf dem Arbeitsmarkt ansonsten keine Anstellung mehr, argumentiert ihr Anwalt. Der SKF-Vertreter brachte gestern zwar die Möglichkeit einer finanziellen Abfindung von allerdings nur 5000 Euro zur Sprache. Dies lehnte der Rechtsvertreter der Gekündigten aber ab. So wird es im Juli zu einem weiteren Termin vor dem Arbeitsgericht kommen, bei dem dann es dann aber im Wortsinn um "schmutzige Wäsche" gehen könnte, wie der SKF-Anwalt gestern bereits andeutete.

Die gekündigte Altenpflegerin argumentiert, die SKF habe sie bereits vor dem Vorfall mit dem herzkranken Bewohner unter Druck gesetzt, ihre Arbeitsstelle aufzugeben. Für eine Kündigung sei dann lediglich ein Grund gesucht worden. Tatsächlich habe sie aber ihren Vorgesetzten um Hilfe gebeten, als sich der alte Mann eingekotet hatte. Im Nachhinein sei ihr nicht wohl dabei gewesen, den Mann in seinem Schmutz liegen zu lassen und keinen Rettungswagen zu rufen.

Denn ein solches Einkoten sei ein Symptom für einen Herzinfarkt, zitierten die Rechtsanwälte beider Parteien aus der Dokumentation des Altenheimes. Aber sie habe sich darauf verlassen, dass ihr Vorgesetzter seiner Verantwortung gemäß gehandelt habe.

Dieser Darstellung widerspricht aber der Dienstherr der Altenpflegerin. Die Frau habe nicht ihren Vorgesetzten, sondern einen noch sehr jungen Mitarbeiter um Hilfe gerufen. Als beide Personen es dann nicht geschafft hätten, den verschmutzten Mann unter die Dusche zu bringen, habe diese bei der Dienstübergabe zur Nachtschicht sogar sinngemäß gesagt: "Lasst den doch in seinem Dreck liegen."

Auch habe die Pflegerin, die eigentlich einen anderen Ausbildungsberuf hat, nicht darauf gedrungen, den Entlassungsbrief des Patienten aus dem Krankenhaus mit den entsprechenden Angaben zu seiner weiteren Medikamentierung zu erhalten. Sie habe ihm stattdessen sozusagen "freihändig" aus den Vorräten der Senioreneinrichtung Medikamente verabreicht, schilderte der SKF-Anwalt die Vorwürfe des Dienstgebers. Dennoch will die Altenpflegerin unbedingt zurück in ihre Stelle, in der sie schon seit vielen Jahren tätig war.

Der gestern zuständige Richter am Arbeitsgericht gab deutlich zu verstehen, erleichtert zu sein, dass er diesen Fall nicht mehr wird entscheiden müssen. Er stehe kurz vor den Pensionierung, sagte er sichtbar erleichtert. Für ihn stehe die Frage im Raume, ob es sich bei dem Fall "nur" um eine schlechte Leistung oder sogar um ein Vergehen gegen die Menschenwürde gehandelt habe.

(RP/rl/anch)
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