Leverkusen Hartz-IV-Behörde: Stadt erwägt Klage vor Gericht
Leverkusen · Jetzt besteht Klarheit, aber kein Grund zu Optimismus: Die Stadt Leverkusen wird ihr überdurchschnittlich erfolgreiches Hartz IV-Modell (Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit) wohl beenden müssen – jedenfalls wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht. Die hatte empfohlen, die zentral gesteuerte Bundesagentur für Arbeit solle demnächst wieder für die Leverkusener Hartz IV-Klienten zuständig sein. Die Stadt witterte Benachteiligung und beantragte Akteneinsicht.
Deren Ergebnis teilt Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn der Politik nun in einem Schreiben mit. Die fachliche Qualität des Leverkusener Antrages sei demnach "auch durch das Ministerium bestätigt" worden, führt Buchhorn aus. Erst "die Berücksichtigung von objektiven Arbeitsmarktdaten" habe dazu geführt, dass Leverkusen im Ranking für kommunale Trägerschaften der Hartz-IV-Behörde auf Platz zehn gesetzt wurde. Zum Zuge kommen aber nur acht. "Alle Versuche, auf der Bundesebene eine Erhöhung der Zahl der kommunalen Trägerschaften zu erreichen, waren erfolglos", schreibt der Verwaltungschef.
Deshalb müsse man nun entscheiden, "ob rechtliche Schritte eingeleitet werden". Denkbar ist, dass sich Leverkusen einer Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anschließt, die der Landkreistag zurzeit koordiniert.