Leverkusener (43) vor dem Amtsgericht Haftstrafe für Dealer mit Einkaufsliste

Leverkusen · Ein 43-Jähriger musste sich vor dem Leverkusener Amtsgericht verantworten. Er hatte den Heroin-Handel vom Bruder übernommen. Das Gericht verurteilte ihn zu zweienhalb Jahren Haft.

 Zweieinhalb Jahre Haft lautete das Urteil für den Angeklagten vor dem Amtsgericht. 

Zweieinhalb Jahre Haft lautete das Urteil für den Angeklagten vor dem Amtsgericht. 

Foto: dpa/Volker Hartmann

In der Jackentasche eines 43 Jahre alten Mannes wurden am 30. Januar 2020 13 Gramm Heroin gefunden. Was wenig klingt, ist für diese harte Droge viel. Die Menge sollte bei der Wohnungsdurchsuchung des in der Drogenszene bekannten Mannes noch vergrößert werden. Dort sicherten die Polizisten weitere 90 Gramm. Weil der Mann vom 30. Januar bis 6. August bei drei mutmaßlichen Deals gesehen wurde, wurde ihm jetzt vor dem Amtsgericht Leverkusen Handel im großen Stil vorgeworfen.

Insgesamt registrierte die Polizei bei dem 43-Jährigen über den genannten Zeitraum eine Heroinmenge von rund 105 Gramm. Dabei machten sie folgende Rechnung auf: Allein die in seiner Wohnung sichergestellten 90 Gramm reichen für etwa 1700 Konsumeinheiten – sie haben einen Straßenverkaufswert, der fünfstellig sein dürfte.

Der Angeklagte beteuerte: „Ich bin kein Dealer. Das ist ein anderes Kaliber. Ich bin Konsument.“ Die große Menge erklärte er mit einer „Kaufgemeinschaft“. Mit drei seiner Freunde erwarb er das Gesamtpaket für 1800 Euro. Jeder von ihnen sollte ein Drittel des Rauschgifts erhalten. Der Stoff, der im Januar in seiner Jacke gefunden wurde, war ein Teil seines Anteils.

Der Richter sprach ihn auf ein Notizbuch an, das die Polizei bei ihm in der Wohnung gefunden hatte. Darin standen viele Namen und  Zahlen. Der Mann erläuterte, er sei für Familie und Freunde „einkaufen gegangen“. Benennen wollte er aber niemanden – auch nicht auf Raten seiner Anwältin. Er sagte: „Ich will niemanden mit reinziehen.“

Der erste Zeuge, ein Polizist, war bei allen drei Begegnungen mit dem Angeklagten anwesend. Und er belastete ihn schwer. Der 39-Jährige berichtete von Übergaben, der er beobachtet hatte. In zwei Fällen sei es nicht zum Deal gekommen, in einem anderen fanden die Beamten beim Käufer das Heroin. Der Fahnder berichtete, dass der Mann die Geschäfte seines Bruders übernommen habe, der wegen Drogenhandels in Haft saß.

Die Verteidigerin arbeitete in der Vernehmung heraus, dass die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung kein dealertypisches Verpackungsmaterial gefunden hatte. Auch stützte sich die Anwältin auf die Aussage eines weiteren Polizeibeamten. Der kannte den Angeklagten aus der Drogenszene, hatte ihn aber nicht als Dealer wahrgenommen. Auch die mutmaßlichen Käufer stritten jegliche Deals ab.

Das Schöffengericht glaubte den belastenden Aussagen des Polizisten. Die Einlassung der Käufer und des Angeklagten wertete es als Schutzbehauptungen. Es verurteilte den 43-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.

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