Leverkusen Haftstrafe für den Helfer des "falschen Polizisten"

Leverkusen · Das Gericht konnte dem 24-jährigen Angeklagten nicht unmittelbar eine Erpressung oder einen Betrug nachweisen. Aber auch die Beihilfe zu insgesamt sechs Straftaten dieser Art, eine davon besonders schwer, bescherte dem jungen Mann, der sowohl über einen türkischen als auch einen deutschen Reisepass verfügt, eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Das Gericht konnte dem 24-jährigen Angeklagten nicht unmittelbar eine Erpressung oder einen Betrug nachweisen.

Aber auch die Beihilfe zu insgesamt sechs Straftaten dieser Art, eine davon besonders schwer, bescherte dem jungen Mann, der sowohl über einen türkischen als auch einen deutschen Reisepass verfügt, eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Die Strafe wurde von der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts zugleich unter einigen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer noch eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten - bei Aufrechterhaltung des Haftbefehls - beantragt. Der Kläger sah eine deutlich schwerwiegendere Beteiligung des Angeklagten am Betrug mit der Masche des "falschen Polizisten". Dabei verloren vor allem ältere Menschen viel Geld, darunter auch ein Ehepaar aus Leverkusen (wir berichteten).

Für den Angeklagten sprach sein umfangreiches Geständnis, was eine Halbierung der ursprünglich vorgesehenen Prozesstage ermöglicht hatte. Dabei nahm der Angeklagte die Rolle eines "wichtigen Rädchens" in dem Geflecht von weiteren gesondert Verfolgten beziehungsweise unbekannten Tätern ein.

Der Mann, der sich selbst als Student ausgab, aber noch nicht einmal einen Schulabschluss besitzt, war dafür zuständig, dass der Geldtransfer von Deutschland in die Türkei reibungslos funktionierte. Dabei bediente er sich Personen, die er leicht beeinflussen konnte. Sie wussten mitunter nicht einmal, warum sie sich zu einem bestimmten Opfer begeben sollten, um dort einen Brief (Geld) abzuholen.

Die Masche: Die Geschädigten wurden genötigt, eine Kaution zu zahlen, so die aufgebaute Legende. Denn in der Türkei würde ein Haftbefehl gegen sie vorliegen, sie wären angeklagt wegen der Unterstützung von Terroristen oder der Verbreitung von pornografischen Schriften. In einem Fall hat sich der Anrufer sogar als Präsident des Bundeskriminalamtes ausgegeben.

Die deutschen Behörden müssten den Haftbefehl vollziehen - außer, man würde eine Kaution hinterlegen. Alles müsse jedoch äußerst geheim bleiben. Dabei haben ganz offensichtlich die vielen von der Erdogan-Regierung vollzogenen Haftbefehle in der Türkei den Tätern bei ihrer Masche geholfen.

Diese Telefonate sollen von Hintermännern in der Türkei aus geführt worden sein. Der namentlich genannte "Onkel" soll den 24-Jährigen in Deutschland über die Opfer informiert haben, jeder Fall wurde übers Internet als Teppichhandel deklariert. Der Mann in Deutschland suchte sich Personen, die die Beute abholten und auf ihr Konto einzahlten. Dann sorgte der Angeklagte dafür, dass das Geld weiter in die Türkei ging.

Im Zeitraum von April bis August 2017 soll mit dieser Masche eine Beute von insgesamt rund 47.500 Euro zusammengekommen sein.

(sg-)
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