Leverkusen Häuser mit Zahnarztpraxis müssen zum Kanal-TÜV

Leverkusen · Die meisten Leverkusener Hauseigentümer können aufatmen: Sie müssen nicht mehr den "Kanal-TÜV" bestellen, um die Abwasserkanäle zwischen Eigenheim und städtischem Kanal auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Über 2000 Gebäudeeigentümer sind allerdings dennoch zum Testen der Rohre verpflichtet: Bauten in Wasserschutzzonen sind von der neuen, gerade beschlossenen gesetzlichen Prüfpflicht nicht ausgenommen. Und: Gewerbliche Betriebe, die "kritische Abwässer" einleiten, müssen in jedem Fall und überall in der Stadt die Abwasserrohre untersuchen lassen. Dazu zählen beispielsweise Zahnarztpraxen, Friseure oder Reinigungen.

Für Häuser, die vor dem 1. Januar 1965 erstellt wurden und in Wasserschutzzonen stehen, muss bis zum 31. Dezember diesen Jahres die Dichtheit der Abwasserrohre nachgewiesen werden. Dies geht nur über zugelassene Fachfirmen. Die meisten Altgebäude sind schon getestet, weil die Untere Wasserbehörde vor einigen Jahren zu Untersuchungen geraten hatte. Für Häuser ab 1965 gilt die Prüffrist in Wasserschutzzonen bis 2020. Infrage kommen rund 1000 Häuser. Zu den Wasserschutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung wichtig sind, zählen insbesondere Hitdorf, Rheindorf und Bürrig.

Die Stadt wird die Vorlage der Dichtheitsbescheinigungen regelmäßig kontrollieren, wenn die Politiker dies genehmigen.

Eine Ausweitung des Kanal-TÜVs auf alle anderen Gebäude ist grundsätzlich durch Beschluss des Stadtrates möglich. "Angesichts der bisherigen Diskussion um die Kanalprüfpflicht gehe ich von einer speziellen Leverkusener Vorschrift nicht aus", sagte gestern Wolfgang Herwig, stellvertretender Leiter der städtischen Technischen Betriebe Leverkusen (TBL). Das letzte Wort habe allerdings die Politik.

In der nächsten Sitzung des TBL-Verwaltungsrates soll über die Kanalprüfpflicht gesprochen werden.

Auf ihrer Internetseite haben die Technischen Betriebe "hausscharf" aufgelistet, welche Gebäude in Wasserschutzzonen stehen. Die Seite ist über diese Internetadresse erreichbar: www.tbl-leverkusen.de. Danach auf "Grundstücksentwässerung" klicken und den Abschnitt "Funktionsprüfung und Sanierung von privaten Abwasserleitungen" suchen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort