Kontrollen Grillverbot kontrolliert - Hinweise, aber kein Bußgeld

Leverkusen ·   Das öffentliche Grillverbot ist am Sonntag in Hitdorf, am Oulusee sowie am Wupperufer  im Auftrag der Stadt durch private Sicherheitskräfte kontrolliert worden. Lediglich in Hitdorf mussten vereinzelt Personen auf das Grillverbot hingewiesen werden, berichtet eine Stadtsprecherin.

 Brandgefahr! Grillen war am Sonntag in Leverkusen auf öffentlichen Flächen verboten. Die Stadt hat kontrolliert.

Brandgefahr! Grillen war am Sonntag in Leverkusen auf öffentlichen Flächen verboten. Die Stadt hat kontrolliert.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Probleme gab es nicht. Die Griller packten wieder ein. Nachkontrollen blieben ergebnislos. Bußgelder mussten nicht verhängt werden.

Es war trotz der langen Trockenheitsphase das erste öffentliche Grillverbot des Jahres.  Der Maßstab für die Brandgefährdungslage ergibt sich aus dem Gefährdungsindex des Deutschen Wetterdienstes  (DWD) für Köln-Stammheim. Das ist die auf das Leverkusener Stadtgebiet bezogen nächstgelegene Messstation . Der Index  ist eingeteilt in  fünf  Graslandbrandstufen, von 1 (ungefährlich) bis 5 (extrem). Der täglichen Wert zur Graslandbrandstufe wird  von der Stadtverwaltung, genauer, dem Fachbereich Recht und Ordnung, ermittelt. 

Das Grillen auf öffentlichen Flächen bleibt weiter umstritten. Nicht nur aus Brandschutzgründen. Nicht zuletzt auf Initiative der SPD war im vergangenen Jahr das Grillverbot für stadtweit drei ausgesuchte Plätze aufgehoben worden. Vor allem in Opladen und Steinbüchel hatten sich daraufhin Bürger über Müllansammlungen und Vandalismusspuren auf Grünflächen vor allem nach sonnigen Wochenenden beschwert. In Opladen war sogar eine Parkbank als Grill missbraucht worden.

Die Stadt hatte daraufhin angekündigt,  verschärft auch mit eigenen Ordnungskräften gegen Müllsünder auf freigegebenen Grillplätzen vorgehen.  Grillplätze würden seit Beginn der „hellen Jahreszeit“ nahezu täglich durch einen von der Stadt beauftragten Sicherheitsdienst kontrolliert, hatte die Stadt auf eine Ratsanfrage geantwortet.  Doch verfüge dieser Sicherheitsdienst nicht über hoheitliche Rechte und könne keine Verwarnungsgelder verhängen. Die beauftragten privaten Wachmänner hätten lediglich den Auftrag gehabt, Bürger auf die Rechtslage hinweisen. Das soll sich jetzt offenbar ändern. Zusätzlich zu den privaten Kontrolleuren hatte der „Fachbereich Recht und Ordnung“ angekündigt, auch städtische Mitarbeiter mit entsprechenden Hoheitsbefugnissen einsetzen. Es seien „konzentrierte Kontrollaktionen“ geplant, hieß es  erst kürzlich.

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