Leverkusen Grab: Auf Nutzrecht achten

Leverkusen · Die Nutzungsrechte von Gräbern sind zeitlich begrenzt. Wer die letzte Ruhestätte verstorbener Angehöriger erhalten will, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.

 Damit schöne Grabsteine nicht zu Bauschutt werden, sollten Angehörige die Nutzungsrechte der Gräber ihrer Verflossenen rechtzeitig verlängern.

Damit schöne Grabsteine nicht zu Bauschutt werden, sollten Angehörige die Nutzungsrechte der Gräber ihrer Verflossenen rechtzeitig verlängern.

Foto: UM

Zurück von einer einjährigen Weltreise, und auf dem Friedhof in der Heimatstadt ist das Grab der Eltern einfach weg. Ein ähnliches Szenario könnte sich – theoretisch – auch auf den hiesigen Friedhöfen abspielen. Ende November läuft das Nutzungsrecht etlicher Gräber auf den Friedhöfen Manfort, Reuschenberg, Scherfenbrand, Birkenberg, Lützenkirchen und Bergisch Neukirchen aus.

Seit März weist ein Aufkleber oder ein Hinweisschild die Hinterbliebenen der betreffenden Gräber darauf hin. "Der Aufwand und die Kosten, die Nutzungsberechtigten anzuschreiben, ist zu groß", begründet Uwe Rischmüller vom Fachbereich Stadtgrün. Schließlich würde jedes Jahr das Nutzungsrecht von 1200 bis 1400 Gräbern ablaufen.

Bis 30. November haben die Angehörigen, die ein Wahl- oder Sondergrab gepachtet haben, die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Die Nutzungsrechte von Reihen- und Kindergrabstätten können nicht verlängert werden. "Sondergrabstätten sind Familiengräber, die nach Quadratmetern abgerechnet werden", erläutert Rischmüller. Der Unterschied zwischen Wahl- und Reihengräbern ist, dass letztere der Reihe nach belegt werden. Bei Wahlgräbern kann der Platz frei ausgesucht werden.

Verschiedene Nutzungsdauer

Die Dauer des Nutzungsrecht hängt von der Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs ab. "In Leverkusen sind diese wegen der Höhenunterschiede sehr verschieden", sagt der Mitarbeiter der Stadt. Die Bodenbeschaffenheit sei das ausschlaggebende Kriterium für die Dauer der Ruhefrist, die vom Geologischen Landesamt und dem Gesundheitsamt festgelegt werde. Denn davon hänge ab, wie lange der Leichnam zum Verwesen benötige.

"Wegen des sandigen Bodens sind es in Manfort, Reuschenberg und Birkenberg 20 Jahre", führt Rischmüller aus. Hingegen bestehe wegen des felsigen und tonigen Bodens in Scherfenbrand und Lützenkirchen eine Ruhefrist von 40 Jahren. Wer das Nutzungsrecht verlängern möchte, kann sich bei der Friedhofsverwaltung melden. Sie ist auch die richtige Adresse für alle, die verhindern wollen, dass der Grabstein zu Bauschutt verarbeitet und die Grablaterne verschrottet wird.

Dass das beschriebene Szenario tatsächlich eintritt, ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Zumindest wenn die Friedhofsordnung eingehalten wird. Die besagt nämlich, dass die Hinterbliebenen das Grab instandhalten müssen.

(RP)
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