Leverkusen Gläubiger unterliegen im Agfa-Streit

Leverkusen · Gericht fand keine Hinweise, dass Agfa-Gevaert die Pleite der Agfa-Photo herbeigeführt hat. Neues Gutachten in Auftrag.

 Relikt aus der glorreichen Vergangenheit des Unternehmens: Ein Heißluftballon mit Agfa-Werbung schwebt über dem damaligen Bayer-Werk in Leverkusen. Im Hintergrund die A 1-Rheinbrücke.

Relikt aus der glorreichen Vergangenheit des Unternehmens: Ein Heißluftballon mit Agfa-Werbung schwebt über dem damaligen Bayer-Werk in Leverkusen. Im Hintergrund die A 1-Rheinbrücke.

Foto: Ulrich Schütz

Dort, wo einst Agfa-Photo im heutigen Chempark seine Gebäude hatte, im E-Block entlang der B 8, zieht derzeit unter anderem Covestro seinen 80-Millionen-Euro-Neubau eines Verwaltungsgebäudes hoch. Über das Drama der Agfa-Photo-Pleite - 1800 Mitarbeiter waren bundesweit vom Aus der ehemaligen Fotosparte des belgischen Konzerns Agfa-Gevaert betroffen, knapp die Hälfte davon war in Leverkusen beschäftigt - ist längst Gras gewachsen. Sollte man meinen. Und im Chempark ist dies rein äußerlich geschehen. Vor den Gerichten noch nicht. Vor mehr als zehn Jahren hatte Insolvenzverwalter Andreas Ringstmeier vor dem internationalen Schiedsgerichtshof Klage gegen die ehemalige Konzernmutter Agfa-Gevaert eingereicht. Es gehe um "Kapitalaufbringung und Schadensersatz wegen schuldhafter Herbeiführung einer Insolvenz", hatte der Insolvenzverwalter damals ausgeführt.

Viele ehemalige Beschäftigte hatten vermutet, die Pleite der Fotosparte, die 2004 von Agfa-Gevaert abgetrennt und verkauft worden war, sei gesteuert gewesen. Das finanziell gut dastehende Unternehmen, wie damals die Verantwortlichen noch betont hatten, war ein gutes halbes Jahr später pleite. Sollten er und seine Mitstreiter am Ende dieser Verfahren Recht bekommen, hatte Ringstmeier gesagt, und tatsächlich weitere Gelder in Richtung Agfa-Photo fließen, dürften Gläubiger erneut mit einer Zahlung rechnen. Ringstmeier hatte als maximalen Schadensersatz 410 Millionen Euro angesetzt.

Jetzt sieht es danach aus, dass die rund 9000 Gläubiger nicht auf Geld hoffen dürfen. Denn das Schiedsgericht in Frankfurt habe keinen Hinweis darauf gefunden, dass Agfa-Gevaert die Insolvenz von Agfa-Photo herbeigeführt habe. "Was uns das Genick gebrochen hat", sagt Insolvenzverwalter Ringstmeier, "ist, dass das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragt hat. Es sollte ermittelt werden, was das Unternehmen Wert gewesen wäre, wenn man es wegen Zahlungsunfähigkeit sofort zugemacht hätte. Also ob unter dem Strich ein Plus oder ein Minus gestanden hätte. Ich habe gesagt, darunter hätte ein Minus gestanden. Der Gutachter hat dort ein Plus gesehen." Das habe niemand sonst, der sich mit den Fakten und Daten zu Agfa-Photo beschäftigt habe, so erwartet. "Für mich ist das nicht nachvollziehbar, ich bin von dem Ergebnis sehr enttäuscht", merkt Andreas Ringstmeier an. Er hatte von Anfang an gesagt, dass Agfa-Photo nicht lebensfähig gewesen sei, dass die Firma von der Muttergesellschaft Agfa-Gevaert nicht die Mittel bekommen habe, die sie gebraucht hätte, um eben lebensfähig zu sein.

Dass das langwierige Verfahren ("Mehr als zehn Jahre, das ist schon sehr lang") vor einem Schiedsgericht und nicht vor einem staatlichen Gericht behandelt wurde, sei von den Parteien Agfa-Gevaert und Agfa-Photo so vereinbart gewesen, daran habe er sich als Insolvenzverwalter halten müssen.

Nun hat Ringstmeier mit dem Gläubigerausschuss beraten und entschieden, dass ein Gutachten eingeholt wird. Damit soll geprüft werden, ob Insolvenzverwalter und Gläubiger gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts erfolgversprechend vorgehen können. "Hier kann man anders als bei staatlichen Gerichten nicht einfach Berufung einlegen", erläutert der Insolvenzverwalter. "Der Schiedsspruch kann nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden, etwa weil das Gericht gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen hat." Das Gutachten sei deshalb wichtig, "weil wir kein Geld in ein Verfahren stecken wollen, bei dem von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht", betont Ringstmeier.

(RP)
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