Leverkusen GEZ – Dialysegesellschaft klagt
Leverkusen · 750 Euro Rundfunkgebühr pro Quartal soll die Gemeinnützige Dialysegesellschaft (GDG) an die GEZ zahlen. Die GDG reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Köln ein. Seitdem wurden keine Gebühren mehr eingezogen.
Wenn die Niere nicht mehr richtig funktioniert, sind Patienten auf eine Dialyse angewiesen. Die Blutwäsche ist sehr zeitaufwändig — dreimal pro Woche für rund vier bis fünf Stunden. Rund 100 Dialysepatienten müssen während der Behandlung in den Dialysestationen des Nierenzentrums Leverkusen der "Gemeinnützigen Dialyse-Gesellschaft" (GDG) in Wiesdorf und Opladen die Zeit überbrücken. Dazu sind an den Wänden Flachbildfernseher installiert, über die von morgens bis abends Fernsehen geschaut oder auch Radio gehört werden kann.
750 Euro pro Quartal
Für jedes Fernsehgerät soll die Dialysegesellschaft jetzt Rundfunkgebühren an die GEZ, den Geldeintreiber für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zahlen — pro Quartal rund 750 Euro. Dr. Tilo Henker, Arzt im Nierenzentrum, ist verärgert: "Wir sind eine gemeinnützige Einrichtung zur Patientenbetreuung, genau wie die Krankenhäuser nebenan, das St. Josef in Wiesdorf und das St. Remigius-Krankenhaus in Opladen. Diese zahlen aber keine GEZ-Gebühren."
In der Tat: Krankenhäuser, Heilstätten, die stationäre Behandlungen durchführen, aber auch Einrichtungen für Behinderte, Asylbewerber, Suchtkranke und Obdachlose müssen keine GEZ-Gebühr zahlen.
Schon 2006 wandte sich Henker an die GEZ, um seine Einrichtung von der Rundfunk-Gebühr befreien zu lassen. Wie auch im vergangenen Jahr lehnte das die GEZ ab, mit der Argumentation, dass es sich "nur" um einen mehrstündigen Aufenthalt handele. Der freilich findet dreimal pro Woche und damit bis zu 15 Stunden statt. Dann, so argumentieren GEZ und WDR, könnten die Patienten ja ruhig mal auf Rundfunk und Fernsehen verzichten.
Eine Argumentation, der sich der Anwalt des Nierenzentrums, Dieter Emunds aus Bechen, der selbst Dialysepatient ist, nicht anschließen kann. Er reichte jetzt für die GDG Klage beim Verwaltungsgericht in Köln ein, um eine Befreiung für die Einrichtung durchzusetzen. Seine Argumentation: Die Patienten kämen nicht nur einmal zur Dialysebehandlung. Die Therapie sei oft lebenslang, es sei denn, der Patient erhalte eine Spenderniere. Fast alle Patienten würden für die Behandlung fast eine halbe Woche mit Dialyse zubringen. Auch würden die Fernsehgeräte nicht vom Personal der Dialyse genutzt, sondern nur von den Patienten. "Das kann aber dauern, da die Gerichte ausgelastet sind." Ganz wohl scheint der GEZ aber auch nicht zu sein: Seit die Klage eingereicht wurde, wurden keine Gebühren mehr vom Konto der GDG abgebucht.