Leverkusen Gerichts-Prozess auf Englisch

Leverkusen · Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten können am Langericht Köln nun auf Englisch ausgefochten werden – wenn alle Prozessbeteiligten einverstanden sind. Der erste englischsprachige Prozess war gestern. Fazit: "Ungewöhnlich."

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten können am Langericht Köln nun auf Englisch ausgefochten werden — wenn alle Prozessbeteiligten einverstanden sind. Der erste englischsprachige Prozess war gestern. Fazit: "Ungewöhnlich."

Heißt es nun "defendant" oder "respondent"? Also auf deutsch: "Angeklagter/Beklagter" oder "Rechtsmittelbeklagter"? Wie bezeichnet man den Beschuldigten in einem Prozess vor einem deutschen Gericht, wenn die Verhandlung auf Englisch geführt wird?

Vor diesen Fragen steht neuerdings die Vorsitzende der 38. Zivilkammer des Landgerichts Köln, Dr. Sabine Grobecker. In einem Modellversuch ist es dort nämlich ab sofort möglich, den Prozess in englischer Sprache zu führen und damit auf den Dolmetscher zu verzichten. Voraussetzung: Alle Beteiligten stimmen zu. Der erste dieser Prozesse wurde gestern geführt — und obwohl es für alle "ungewöhnlich" war, war das Fazit doch ein sehr positives. Auch das Oberlandesgericht Köln hat einen Senat eingerichtet, in dem englischsprachige Berufungssachen möglich sind. "Im Geschäftsleben wird Englisch gesprochen, das ist eben so", erklärte Grobecker.

Im konkreten Fall waren ein Londoner Finanzinvestment-Unternehmen und eine deutsche Firma aneinandergeraten. Der Vertrag der beiden war schon in englischer Sprache verfasst. "Dann muss man sich eben auch auf englisch streiten", sagte Beklagten-Vertreter Dr. Christoph Siefarth. Dr. Jürgen Hoffmann, Vertreter der klagenden Partei, ergänzte: "Die meisten würden dann sagen, dass sie den Vorteil, in ihrer Muttersprache, nämlich auf Deutsch, zu verhandeln, nicht aufgeben. Dass die andere Partei sich doch mit dem Dolmetscher rumschlagen soll. In diesem Fall war das anders, und es war gut so."

Deutsches Gesetz klarer formuliert

Das deutsche Gesetze sei klarer formuliert, systematischer und vorhersehbarer, erklärte Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende des Kölner Anwaltsvereins. Auch kleineren Unternehmen, denen aus Kostengründen der Ausweg an private Schiedsgerichte nicht möglich ist, soll so bei internationalem Bezug der Zugang zu den staatlichen Gerichten mit ihrem Kostenerstattungsanspruch erleichtert werden. In einem waren sich alle sicher: "Das Projekt fördert den Justizstandort Köln."

(RP)
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