Überfälle auf Geschäfte Gericht verhängt Haftstrafen für Serien-Räuber

Leverkusen · Sechs Jahre und und sechs Monate für zwei 27-Jährige. Sie hatten sieben Raubüberfälle im Stadtgebiet begangen. Bewährung für zwei jugendliche Mittäter, ebenfalls mit Drogenkarrieren.

 Haftstrafen gab es für die beiden Haupttäter bei sieben Raubüberfällen vor dem Kölner Landgericht.

Haftstrafen gab es für die beiden Haupttäter bei sieben Raubüberfällen vor dem Kölner Landgericht.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Für jeweils sechs Jahre und sechs Monate schickt die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die beiden 27-jährigen Männer ins Gefängnis, die in den Monaten September bis Dezember 2019 in Rheindorf, Opladen, Hitdorf und Küppersteg sieben Raubüberfälle begangen haben. Die beiden Mittäter  werden noch nach dem Jugendstrafrecht belangt, sie kommen mit Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren davon.

Nach vier langen Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann mit einer Sturmhaube und einem Motorradhelm verkleidet sowie vorgehaltener Pistole die Geschäfte überfiel. Das Strafgesetz sieht dafür harte Strafen vor, so dass der Staatsanwalt in seiner Schlussrede wegen der Wiederholungen und der banden- und planmäßigen Ausführung sogar an Freiheitsstrafen im zweistelligen Bereich nachdachte, letztlich es aber in seinem Antrag bei acht Jahren  beließ.

Während der Prozesstage stellte sich heraus, dass der Mann mit Verkleidung und Pistole eine verminderte Schuldfähigkeit gutachterlich zuerkannt wurde. Dennoch meinte das Gericht, dass er wusste, was er tat. Auch seine Geständnisse von Anfang an – schon bei den ersten Vernehmungen durch die Polizei räumte er alles ein und nannte die Namen der Mittäter – verschoben den Strafrahmen zu seinen Gunsten.

Der zweite, ebenfalls zu sechseinhalb Jahren Haft verurteile 27-Jährige, hatte erst am Nachmittag vor dem ersten Überfall eine  Pistole in Langenfeld besorgt; das wertete das Gericht als planmäßiges Vorgehen. Er stand Schmiere und half bei der Flucht mit Motorrollern. Seine widersprüchlichen und zum Teil von Ermittlungen widerlegten Aussagen belasteten ihn zusätzlich, so dass er nicht mit einer milderen Strafe rechnen konnte.

Die beiden weiteren Mittäter, die wegen ihres Altes noch als  Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht belangt werden, kamen mit zweijährigen Bewährungsstrafen davon. Bei einem davon  hat die mehrmonatige Untersuchungshaft wohl nachhaltig gewirkt. Mit Verkündung des Urteils am Freitag wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben; der Richter wünschte ihm noch eine schöne Feier, wenn er zwei Tage danach Geburtstag hat.

Der zweite Heranwachsende, der vor allem bei dem Überfall auf die Volksbank-Zweigstelle in Küppersteg half und dabei die automatische Tür für die Flucht blockierte, wurde nach kurzer Zeit in U-Haft in eine so genannte U-Haft-Ersatzunterkunft gebracht. Er sagte, dass er eine Laufbahn als Profi-Fußballer angestrebt und als Nachwuchsspieler viel Talent gezeigt hatte, aber diesen Plan nach einer schweren Verletzung hatte aufgeben müssen.

Alle vier Verurteilte hatten Drogenprobleme. Das war das Motiv für die Überfälle, die juristisch als schwere räuberische Erpressung gewertet werden. Sie konnten ihre Sucht nicht mehr anders finanzieren. Zu den dreijährigen Bewährungsauflagen der beiden Jugendlichen gehört, dass sie sich absolut von Drogen fernhalten müssen. Das müssen sie durch regelmäßige Drogenscreenings belegen. „Sonst wird die Bewährung widerrufen“, schärfte der Richter den jungen Männern ein.

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