Leverkusen Gericht: Stadt muss 25 000 Euro an Feuerwehrmann zahlen

Leverkusen · Der Raum im Kölner Verwaltungsgericht war voll, viele Kollegen waren gekommen, um mitzuerleben, wie die erste Verhandlung über die Vergütung von Überstunden bei der Leverkusener Berufsfeuerwehr läuft.

 Berufsfeuerwehrleute dürfen 48 Stunden pro Woche arbeiten, müssen aber oft länger ran, bekommen die Mehrarbeit bisher aber nicht entschädigt.

Berufsfeuerwehrleute dürfen 48 Stunden pro Woche arbeiten, müssen aber oft länger ran, bekommen die Mehrarbeit bisher aber nicht entschädigt.

Foto: UM (Archiv)

Sie lief aus Sicht des gegen die Stadt klagenden Feuerwehrmanns gut. "Mein Mandant bekommt 25 000 Euro für die geleisteten Mehrstunden von 2001 bis 2006 von der Stadt", fasste sein Anwalt Peter Orlowski zusammen. "Hinzu kommen Zinsen, das dürften nochmal 2000 bis 2500 Euro sein."

Der Opladener Fachanwalt vertritt auch rund 30 weitere Leverkusener Feuerwehrleute, die Klage gegen die Stadt eingereicht hatten. Grund: Berufsfeuerwehrleute dürfen 48 Stunden pro Woche arbeiten, "es sind aber mindestens 54 Stunden gearbeitet worden. Die Überstunden sind nicht bezahlt oder durch Freizeitausgleich entschädigt worden", sagte Orlowski. Der Mandant, dessen Fall am Mittwoch erhandelt wurde, habe 2001 einen Antrag bei der Stadt auf Entschädigung der Mehrarbeit gestellt, die Stadt habe aber immer wieder vertröstet, etwa mit der Begründung, es gebe dazu noch keine Urteile, berichtet der Anwalt. "So sind mittlerweile über zehn Jahre ins Land gegangen."

Seit Juli gibt's ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, das Schadenersatzforderungen in diesem Zusammenhang für rechtens erklärt und festlegt, wie sich deren Höhe berechnet. Daran orientierte sich am Mittwoch der Kölner Richter, der der Stadt "dringend empfahl", die Forderungen des Klägers anzuerkennen. Das habe die Stadt getan, ein Einspruchsrecht habe sie in dem Fall nun nicht mehr, sagte Orlowski.

Richter Kratz hatte der Stadt während der Verhandlung vorgeworfen, die Leute lange hängen gelassen zu haben. Die Stadt käme mit diesem Vergleich sehr gut weg. Orlowski erläuterte, warum: Die Mehrarbeitsvergütung pro Stunde, nach der die 25 000 Euro berechnet wurden, falle geringer aus als ein normaler Stundenlohn.

Weil sein Mandant vor drei Jahren in Ruhestand ging, konnte ihm kein Freizeitausgleich mehr gewährt werden, so habe er Geld verlangen können, ergänzte Orlowski.

(RP/ac)
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