Nach Brandstiftung in Leverkusen Gericht erklärt Angeklagten für nicht schuldfähig
Leverkusen · Nach Prozess um Brandstiftung in einer Wohnanlage für Flüchtlinge und Obdachlose muss 42-Jähriger zunächst auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.

Das Landgericht hat den Leverkusener für nicht schuldfähig erklärt.
Foto: dpa/Britta PedersenWie lange der 42-jährige Angeklagte letztlich in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss, wurde nicht bestimmt. Das hänge davon ab, wie sich seine Krankheit einer schizoaffektiven Störung entwickelt, begründete der Richter. Mit diesem Urteil folgte die das Kölner Landgericht im Fall des Brandstifters, der einen Container der Wohnanlage an der Heinrich-Claes-Straße in Küppersteg am 1. August vergangenen Jahres angezündet hatte, genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft.