Nach Brandstiftung in Leverkusen Gericht erklärt Angeklagten für nicht schuldfähig

Leverkusen · Nach Prozess um Brandstiftung in einer Wohnanlage für Flüchtlinge und Obdachlose muss 42-Jähriger zunächst auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik.

 Das Landgericht hat den Leverkusener für nicht schuldfähig erklärt.

Das Landgericht hat den Leverkusener für nicht schuldfähig erklärt.

Foto: dpa/Britta Pedersen