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Corona-Ticker Gericht entscheidet: Spielhallen in Leverkusen bleiben dicht

Leverkusen · Die Schließung von Spielhallen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist rechtmäßig.

 Spielhallen, wie hier an der Bahnhofstraße, bleiben geschlossen.

Spielhallen, wie hier an der Bahnhofstraße, bleiben geschlossen.

Foto: Bussang

Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag entscheiden und den Beteiligten bekannt gegeben. Damit wurden die Eilanträge mehrerer Gesellschaften, die Spielhallen betreiben, abgelehnt. 16 Gemeinden im Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln, darunter die Städte Köln, Bonn, Leverkusen und Brühl, hatten in der vergangenen Woche auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Schließung von Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros angeordnet. Hiergegen richteten sich die Betreiber der Spielhallen mit insgesamt 24 Eilanträgen. Sie halten die Schließungen für unverhältnismäßig, weil der Infektionsschutz in ihren Spielhallen gewährleistet sei. Spielhallen seien nicht mit gastronomischen Betrieben vergleichbar. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Spielhallen seien mit anderen Einrichtungen vergleichbar, in denen sich Menschen begegnen und die ebenfalls aus wohlerwogenen Gründen geschlossen worden seien, wie etwa Theater, Kinos, Bibliotheken oder Museen. Sozialer Kontakt sei ein wesentlicher Bestandteil bei dem Besuch von Spielhallen, etwa wenn Gäste Spiele gemeinsam verfolgen würden.

Die Wupperschiffsbrücke bleibt bis auf weiteres geschlossen, teilt der Förderverein mit. Die historische Flussquerung an der alten Wuppermündung hatte in diesem Jahr noch kaum Glück mit der Öffnung. Zuletzt konnte sie wegen des Hochwassers von Rhein und Wupper nicht geöffnet werden.

Covestro Der Kunststoffhersteller verschiebt wegen der Corona-Pandemie seine Hauptversammlung. Vorgesehen war das Aktionärstreffen in Bonn für den 17. April. Durch die Absage  des Termins verschiebt sich der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und damit die Auszahlung der Dividende. „Die Hauptversammlung soll an einem neuen Termin innerhalb der aktienrechtlich vorgesehenen Frist von acht Monaten des aktuellen Geschäftsjahres stattfinden“, heißt es.

Lanxess Der Köln-Leverkusener Spezialchemiekonzern Lanxess verschiebt seine für den 13. Mai geplante Hauptversammlung ebenfalls wegen der Corona-Pandemie und will den neuen Termin später bekanntgeben. Auch hier verschiebt sich somit der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem vergangenen Geschäftsjahr, und Aktionäre müssen länger auf die Ausschüttung der Dividende warten.

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstler. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Infos: www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.

(bu/LH)
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