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Amtsgericht Im Gefängnis geläutert? Geldstrafe nach Drogendelikt

Leverkusen · Am 14. Februar des vergangenen Jahres erwischt die Polizei bei einer Kontrolle einen Mann mit jeweils rund 62 Gramm Marihuana und Amphetamin in den Hosentaschen. Jetzt musste sich der 27-Jährige vor dem Amtsgericht Leverkusen verantwortet.

 Die Verhandlung vor dem Amtsgericht endete mit einer Geldstrafe.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht endete mit einer Geldstrafe.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Dem Gericht ist der in Leichlingen geborene Leverkusener bestens bekannt.

Schon häufig war er mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits vor zwei Jahren verurteilte ihn das Gericht in drei Fällen wegen Diebstahls. Ein Jahr später wurde der arbeitslose Mann gleich wieder rückfällig, in Solingen fiel er bei einem Diebstahl auf und erschlich sich Leistungen, die ihm nicht zustanden. Und auch die Tat vom Valentinstag 2019 stritt er nicht ab – zu umfassend und eindeutig war die Beweislage. „Ich habe regelmäßig Drogen genommen“, bekannte er vor Gericht und betonte: „Seit kurzem nehme ich aber gar nichts mehr.“ Sein drogenfreies Leben dauere jetzt bereits drei bis vier Monate, berichtete er.

Dass er seinen Alltag nun besser und vor allem straffrei auf die Reihe bekommen möchte, liegt auch an einem kurzen Aufenthalt im Gefängnis. Der wurde fällig, nachdem er verhängte Geldstrafen wiederholt nicht hatte zahlen können. Die Zeit hinter Gittern hätten ihn verändert,  erzählte er dem Gericht. Rückendeckung erhielt er dabei auch von seinem Betreuer Der bescheinigte ihm in einem Schreiben, das dem Gericht vorlag, folgendes: Die Tage in der JVA hätten den Beschuldigten tatsächlich beeindruckt – an eine echte Wesensveränderung glaubt der Betreuer aber noch nicht. Die Betreuung war einst eingerichtet worden, weil der 27-Jährige an einer geringfügigen Intelligenzschwäche leidet.

Der Angeklagte war ohne Verteidiger erschienen. Dass das Gericht den Mann darüber hinaus mit einen Fall des Fahrens ohne Ticket konfrontierte und den Vorfall in seine Betrachtungen  einfließen ließ, machte die Position des Beschuldigten nicht unbedingt besser. Er habe an jenem Tag nur große Scheine dabei gehabt – und die wollte der Automat nach seiner Erinnerung nicht annehmen, lautete die Entgegnung.

Die zuständige Richterin belehrte den Leverkusener zum dritten Mal in der laufenden Verhandlung, dass er auch wegen kleiner Delikte über kurz oder lang im Gefängnis landen würde. „Lassen Sie es einfach sein“, mahnte sie eindringlich. Während der rund halbstündigen Verhandlung wirkte der Angeklagte teilnahmslos. Es schien, als wolle er  die ihm bereits hinlänglich bekannte Prozedur nur über sich ergehen lassen und sei froh, wenn sie endlich endete.

Die Staatsanwaltschaft formte aus den gesammelten Vorfällen im Jahr 2019 eine Gesamtstrafe und forderte eine Geldbuße von 2250 Euro für den Leverkusener – das Gericht blieb aber unter diesem Antrag und verhängte 1300 Euro.

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