Leverkusen Gefahr für die Allgemeinheit
Leverkusen · Vor dem Landgericht Köln fiel gestern das Urteil für einen schwer geistig behinderten Mann, der durch Brandstiftung in einem Heim an der Lützenkirchener Straße erheblichen Schaden angerichtet hatte.
Der Angeklagte wird für den Rest seines Lebens in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. So lautet der Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln. Am gestrigen zweiten Verhandlungstag befasste sich die Kammer unter Vorsitz von Heinz Hemmers erneut mit dem Fall des 42 Jahre alten, schwer geistig behinderten Mannes. Der hatte am 22. April 2007 in einem Heim für betreutes Wohnen an der Lützenkirchener Straße ein Feuer gelegt.
Das Haus, in dem geistig und körperlich behinderte Menschen leben, ist Teil des Heilpädagogischen-Heime-Netzes Mittelrhein-Ost (HPH). An jenem Sonntag hatte der 42-Jährige gegen 19 Uhr mit einem Feuerzeug seine Bettdecke angezündet. Der Schaden, den das Feuer anrichtete, war erheblich. Das Zimmer brannte vollständig aus, das gesamte Haus wurde in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt entstand ein Schaden von etwa 100 000 Euro. Die Renovierung dauerte mehrere Wochen. Außer einem Mann, der eine leichte Rauchvergiftung erlitt, kamen keine Menschen zu Schaden. Die beiden Betreuer konnen die 19 Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen.
Die Unterbringung des Mannes, der an einem frühkindlichen Hirnschaden, einem epileptischen Anfallsleiden und einer stark ausgeprägten halbseitigen Spastik leidet, wodurch er die meiste Zeit auf einen Rollstuhl angewiesen ist, in einem psychiatrischen Krankenhaus, befürwortete nicht nur der Staatsanwalt, sondern auch der Verteidiger. Der Rechtsbeistand aus Langenfeld wählte eine "leise Verteidigung".
Es gehe nicht um Strafe, es gehe vielmehr um die Frage, wie dem 42-Jährigen zu helfen sei. Denn eins sei unstrittig. "Er wird auch künftig mit Feuer spielen. Aber ich hoffe, dass er in der Therapie Erleichterung findet." Auch die vom Gericht bestellte Sachverständige hob in ihrem psychiatrischen Gutachten hervor, dass von dem behinderten Mann eine latente Gefahr ausgehe. "Ich habe Sorge, dass er auch in Zukunft auf Ärger oder Frust mit Brandstiftung reagieren könnte." Sie skizzierte bei ihren Ausführungen kurz den Lebensweg des in Hilden geborenen Mannes.
Er wuchs als siebtes Kind einer zwölfköpfigen Familie auf. Schon früh zeigte sich seine Behinderung. Mehr als sein halbes Leben verbrachte er in Heimen. Allein zwölf Mal wurde er in die Rheinischen Kliniken nach Langenfeld eingewiesen. Das erste Mal 1987. Vorausgegangen waren aggressive Ausbrüche. Ab 1998 fiel er immer wieder als Brandstifter auf.
Der Vorfall in dem Leverkusener Heim war der folgenschwerste. Damit er auch der letzte bleibt, ordnete das Gericht jetzt die Unterbringung in der Psychiatrie an. Derzeit lebt der 42-Jährige im Zentrum für geistig Behinderte in Langenfeld.