Gegenwind für den OB „Gängelung“ – FDP kritisiert Bollerwagen-Verbot

Leverkusen · Für seine Anordnung zum 1. Mai, in der unter anderem der öffentliche Genuss von Alkohol, das Mitführen von Bollerwagen und das Abspielen von lauter Musik verboten wird, bekommt Oberbürgermeister Uwe Richrath nun politischen Gegenwind.

 Verboten: Keine Bollerwagen am Maiwochenende in Leverkusen

Verboten: Keine Bollerwagen am Maiwochenende in Leverkusen

Foto: dpa/Peter Steffen

In einem offenen Brief an den Oberbürgermeister äußert die Leverkusener FDP die Bitte, die Verfügung zu überdenken und zurückzunehmen. „Insbesondere aufgrund des bereits bestehenden Kontakt-, Versammlungs- und Grillverbotes gibt es aus Sicht der Freien Demokraten keinen weiteren Handlungsbedarf, da ein Zusammentreffen von mehr als zwei Personen schon jetzt untersagt ist“, heißt es darin.  „Der OB sollte hier dringend eine Kehrtwende machen,“ schreibt  die FDP-Kreisvorsitzende Petra Franke in einer Pressemitteilung.

Weiter heißt es: „Diese Einschränkung hat eine ganz neue Qualität. Ich bin entsetzt darüber, wie hier Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden.  Alkoholverbot, Bollerwagenverbot und  Musikverbot im Alleingang der Verwaltung durchzusetzen – ohne jegliche Beteiligung der politisch gewählten Vertreter – ist absolut unangemessen. Diese Verfügung ist keine adäquate Maßnahme zum Gesundheitsschutz, sondern Gängelung.“

In einer Allgemeinverfügung hatte der Oberbürgermeister am 27. April die genannten Verbote auf  allen öffentlichen Flächen vom 30. April bis 3. Mai verfügt. Begründet wurde das mit „drastisch steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen“  sowie Erfahrungen der letzten Jahre, nach denen am 1. Mai und den anschließenden freien Tagen „in nicht unerheblichem Maße alkoholische Getränke verzehrt“ und Bollerwagen mitgeführt würden.

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