Leverkusen Gas wird etwas billiger – EVL gibt Soforthilfe weiter

Leverkusen · Es geht also doch auch noch mal in die andere Richtung: Die Senkung der Energiekosten für Privatkunden wird die Energieversorgung Leverkusen (EVL) weitergeben.

Die Kosten für Energie sollen für Privatkunden nicht weiter steigen.

Die Kosten für Energie sollen für Privatkunden nicht weiter steigen.

Foto: Stephan Jansen

Und täglich neue Nachrichten in Sachen Energiepreise. Diesmal eine gute: Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) setzt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz der Bundesregierung zum 1. Dezember um. „Alle Gaskunden – mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden – erhalten im Dezember oder spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert“, informiert die Stadttochter. „Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.“

Die in Frage kommenden Kunden profitieren laut EVL automatisch von der Unterstützung. Bei Kunden mit Lastschrifteinzug werde der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Wer selbst überweise, müsse die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In der Jahresabrechnung werde der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Die Soforthilfe schaffe einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen in diesem Jahr und überbrücke die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr. „Grob geschätzt, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März 2023 geschehen soll“, sagt die EVL.

Die Bundesregierung sehe aktuell eine Deckelung des Gaspreises für Haushalte auf 12 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs vor. „Würde diese Regelung final vom Gesetzgeber beschlossen, könnte die staatliche Gaspreisbremse die EVL-Gaspreiserhöhung zum 1. Januar 2023 in großen Teilen auffangen“, betont die EVL. „Bei der angedachten Strompreisbremse würde dieser für Haushalte auf 40 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt.“ Für Fragen ist die EVL-Nummer 0214 8661-66 geschaltet.

(LH)
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