Leverkusen/Leipzig Für A1-Baustopp brauchte es einen "dicken Klops"

Leverkusen/Leipzig · In Sachen A1-Brückenbau wird eine Art Lesepause eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht will aufgrund der Klage der Initiative NGL erstmal den Sach- und Streitstoff sichten und bearbeiten. 1000 Seiten Unterlagen gehen nach Leipzig.

Rheinbrücke Leverkusen/ A1-Rheinbrücke - die wichtigsten Infos
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Das ist die A1-Brücke bei Leverkusen

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Foto: US

Die Einen warten schon gespannt aufs Christkind. Die Anderen auf ein dickes Paket aus Köln. Inhalt: die mehr als 1000 Seiten des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der A1-Rheinbrücke. Die Bezirksregierung Köln wird diese nach Ende der Auslegungsfrist morgen, 8. Dezember, "einpacken und Richtung Leipzig schicken", sagt ein Sprecher. "Das ist ein ganz normaler Vorgang."

In Leipzig sitzt das Bundesverwaltungsgericht. Und das hat die Unterlagen angefordert. Vorausgegangen war die Klage des Netzwerks gegen Lärm, Feinstaub und andere Immissionen (NGL), die Ende November in Leipzig eingegangen ist. Und mit ihr ein sogenannter Eilrechtsschutzantrag. Dieser ermöglicht, "dass die Gegenseite erstmal in der Sache nichts macht", erläutert ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Gericht hat mit der Aufforderung an die Bezirksregierung, die Papiere zuzusenden, die Bitte mitgeschickt, man möge während der Bearbeitungszeit der Unterlagen durchs Gericht in Sachen Bau/Bauvorbereitung "sicherstellen, keine Maßnahmen zu ergreifen, die einen Vollzug darstellen", erläutert der Gerichtssprecher.

Für die bauausführende Behörde Straßen.NRW könnte dies alles Verzug bedeuten. Denn sie will jetzt im Winter die notwendigen Rodungsarbeiten vornehmen. Die sind vom Gesetz her nur bis Ende Februar erlaubt, danach beginnt die Schutzzeit für brütende Vögel.

"Sollte die Behörde Maßnahmen im Winter ergreifen wollen, dann muss sie uns das mitteilen und eine Entscheidung erbitten", heißt es aus Leipzig. Sollten Gericht und Behörde sich nicht einigen können, gebe es einen sogenannten Hängebeschluss, skizziert der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts ein mögliches Szenario. Das hieße: Die Behörde darf an der Bauvorbereitung gar nichts machen, bis die Richter entscheiden. Vorerst aber gilt: Das Gericht muss beide Seiten anhören.

Auch von der NGL erwarten die Richter noch Post. Denn die hat bisher zwar Klage und Antrag eingereicht, aber deren Begründung noch nicht. Manfred Schröder von der NGL - er hat zu heute eine Demonstration von A1-Bürgerinitiativen vor dem Erholungshaus angemeldet, wo der Festakt zu "125 Jahre Chempark Leverkusen" stattfindet - bestätigt dies. "Die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss sind erst kurz auf dem Markt. Wir ackern sie durch. Bis 10. Januar müssen wir die Begründung einreichen." Schröder wirft Straßen.NRW vor, unsauber gearbeitet zu haben. Mit Klage und Antrag wolle man erreichen, dass Straßen.NRW nicht sofort nach Ende der Klage-Einreichungsfrist mit dem Bau loslegen könne. "Denn der schafft Fakten, die später keiner mehr rückgängig machen kann."

Dass die Klage außer zeitlicher Verzögerung viel bringen wird, schätzt Dr. Walter Mende, früherer Leverkusener Oberbürgermeister und erfahrener Verwaltungsrechtler, als eher gering ein. "Das kann nur sein, wenn der Planfeststellungsbeschluss Rechtswidrigkeiten aufweist. Und selbst Verfahrensfehler, also, wenn die Behörde etwa einen Einwender übersehen hätte, lassen sich blitzschnell nachholen. Davon fliegt der Beschluss nicht auseinander", schätzt Mende die Lage ein. "Die Bezirksregierung ist sehr erfahren. Das ist nicht ihr erstes Verfahren dieser Art." Es spreche viel dafür, dass nach einer ersten Lektüre der Papiere in Leipzig "etwa einer Rodung stattgegeben wird. Das heißt noch nicht, dass die Brücke gebaut wird." Dass sie es nicht wird, damit rechnet Mende nicht. "Sollte nicht ein ganz dicker Klops in den Unterlagen auftauchen, gehen solche Verfahren ihren Weg."

(RP)
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