Leverkusen Freispruch trotz Falschaussage

Leverkusen · Fast ein halbes Jahr saß ein Mann aus Leverkusen in Untersuchungshaft, weil ein Mann und eine Frau ihn zu Unrecht einer Straftat beschuldigt hatten. Am gestrigen zweiten Verhandungstag sprach das Krefelder Schöffengericht das Paar und eine weitere Mitangeklagte allerdings frei: nicht, weil es von der Unschuld der Angeklagten überzeugt war, sondern weil nicht mehr aufzuklären ist, was damals vorfiel.

Der Hauptangeklagte hatte im Mai 2010 Anzeige erstattet, weil sein Bekannter ihm eine schwarze Pistole an den Kopf gehalten und Geld gefordert habe. 1250 Euro habe er ihm abgenommen, hatte der 33-Jährige behauptet. Der mutmaßliche Täter war daraufhin festgenommen worden und hatte sich vor dem Krefelder Landgericht wegen schweren Raubes verantworten müssen.

Allerdings wurde er freigesprochen. Vor Gericht hatte er beteuert, er sei unschuldig. Die Zeugen hatten zudem sehr widersprüchliche Angaben gemacht. Dem Inhaftierten war daraufhin eine Entschädigung zugesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft war danach überzeugt, dass er absichtlich zu Unrecht ins Gefängnis gebracht werden sollte. Im gestrigen Prozess sollten nun die falsche Beschuldigung und die Falschaussagen der drei Angeklagten vor Gericht geahndet werden.

Bereits zu Prozessbeginn hatten die drei Angeklagten geschwiegen. Gestern wurde dann der Mann gehört, der zu Unrecht in Haft gewesen sein soll. Er gab gestern überraschend an, er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine weitere Zeugin wollte ebenfalls nicht aussagen. Auch der Richter, der den Leverkusener vor dem Landgericht freigesprochen hatte, konnte nichts mehr zur Aufklärung des Falles beitragen. Darauf könne man keine Verurteilung bauen, sagten Staatsanwaltschaft und Richter. Die Angeklagten seien daher freizusprechen.

(RP/rl)
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