Leverkusen Freispruch im Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung

Leverkusen · Im Prozess um eine vermeintliche versuchte Vergewaltigung ist nach rund eineinhalb Jahren ein Urteil gefällt worden. Das Amtsgericht in Opladen sprach den Angeklagten aufgrund von Zweifeln gestern frei.

Der 26-Jährige soll in der Nacht auf den 31. August versucht haben, eine 19-Jährige mit leichter mentaler Behinderung in ihrem Elternhaus zu vergewaltigen. Er bestritt den Vorwurf, sprach davon, dass die Initiative von ihr ausgegangen sei. Sie habe ihn zunächst in der Disco geküsst und ihn zum späteren Sex in ihr Zimmer eingeladen. Die junge Frau wiederum hatte ausgesagt, sie habe mehrfach ihr Desinteresse zum Ausdruck gebracht - zunächst in der Disco, dann in der Bahn und schließlich im Elternhaus.

Gestern konnte ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Glaubwürdigkeit des Opfers, das aufgrund der Behinderung kognitiv stark eingeschränkt ist. Die Psychologin habe dafür mit der Frau gesprochen. Zur Hilfe kamen zudem Einschätzungen des Arbeitgebers und der LVR-Klinik Langenfeld.

Fast eine Stunde dauerte ihr Vortrag. Zusammengefasst bliebe die Aussage der 19-Jährigen zwar eingeschränkt wertbar, sie besitze dennoch eine "hohe Qualität". Dass sie die Aussage - aus welchen Beweggründen auch immer - nur konstruiert habe, sei sehr unwahrscheinlich. Schließlich sei sie aufgrund der Behinderung nicht in der Lage, sich eine Geschichte in ihren Einzelheiten auszudenken. Dass sie sich überhaupt an den Vorfall erinnere, spreche dafür, dass sie ihn so erlebt habe.

Doch sowohl bei Staatsanwaltschaft als auch bei der Verteidigung blieben Zweifel. Schließlich bliebe die Frage, warum sich die 19-Jährige keine Hilfe suchte. Mehrfach habe ihr Bruder in der Disco nach ihr gesehen - auch auf dem Heimweg sei er immer dabei gewesen. Zwar gebe es keine opfertypischen Handlungen, doch dass sich die junge Frau bei Gelegenheit nicht aus dem Zimmer flüchtete, sondern ihren Pyjama erneut anzog und sich zurück ins Bett legte, stieß auf Unverständnis. Auch das Opfer selbst habe an einem Verhandlungstag erklärt, käme es zu keiner Verurteilung, sei das nicht schlimm.

Das Gericht sah die Zweifel ebenso - ob der fehlenden Klarheit merklich bedrückt.

(brü)
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