Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
EILMELDUNG
Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben

Leverkusen Freie Wähler: Streit um Geld vor Gericht

Leverkusen · Von einer gütlichen Einigung waren die Parteien am Dienstag am Amtsgericht Leverkusen weit entfernt. Mehr noch: Jürgen Scharf und Michael Schmidt, früher Parteikollegen bei den "Freien Wählern", führten ihre Schlammschlacht aus dem vorigen Jahr im Gerichtssaal unbeirrt fort.

 Streiten sich um Spenden: Jürgen Scharf (links) fordert sein Geld zurück, Michael Schmidt will davon nichts wissen. Der Gütetermin am Amtsgericht verlief alles andere als gütlich, nun entscheidet die Richterin.

Streiten sich um Spenden: Jürgen Scharf (links) fordert sein Geld zurück, Michael Schmidt will davon nichts wissen. Der Gütetermin am Amtsgericht verlief alles andere als gütlich, nun entscheidet die Richterin.

Foto: u. miserius/u. schütz (Archiv)

Schmidt bezeichnete die "Unabhängigen", deren Ratsfraktion Scharf nach einem Auftritt bei den Freien Wählern gegründet hatte, als "gegnerische Organisation", Scharf wiederum konterte, Schmidt halte eine "Märchenstunde" ab und sprach von "legaler Steuerhinterziehung".

 Streiten sich um Spenden: Jürgen Scharf (links) fordert sein Geld zurück, Michael Schmidt will davon nichts wissen. Der Gütetermin am Amtsgericht verlief alles andere als gütlich, nun entscheidet die Richterin.

Streiten sich um Spenden: Jürgen Scharf (links) fordert sein Geld zurück, Michael Schmidt will davon nichts wissen. Der Gütetermin am Amtsgericht verlief alles andere als gütlich, nun entscheidet die Richterin.

Foto: u. miserius/u. schütz (Archiv)

Das war passiert: Fraktion und Verein der Freien Wähler hatten sich im August 2012 heillos zerstritten und dermaßen überworfen, dass die Fraktion (Jürgen Scharf, Alfred Mertgen und Thomas Wolf) sich abspaltete. Die Freien Wähler waren fortan fraktionslos, die ehemalige Fraktion der Freien Wähler nannte sich "Die Unabhängigen". Auslöser der Auseinandersetzung: Schmidt (Verein) hatte per E-Mail empfohlen, Alfred Mertgen (Fraktion) abzulösen. Daraufhin strich die Fraktion ihre Vereinsmitglieder aus sämtlichen städtischen Ausschüssen, setzte stattdessen Fraktionsmitglieder ein (wir berichteten). Von einer "politischen Strafaktion" war die Rede, von "rechtswidrigem Verhalten", von einer "ungeheuren persönlichen Beleidigung", gar von einer "peinlichen Provinzposse der Extraklasse". Eine Schlammschlacht par excellence.

Nun also trafen sich Schmidt und Scharf vor Gericht wieder. Denn Scharf will Geld zurück. 2520 Euro, die er gespendet hatte, damit die "satzungsgemäß verwendet" werden. Darüber sind sich die Parteien einig. Darüber aber, was eine "satzungsgemäße Verwendung" ist, nicht. Scharf sagt, das Geld sollte für politische Arbeit ausgegeben werden. Stattdessen habe der Verein alles für die Kommunalwahl gespart.

Scharf habe doch "gänzlich ohne Zweckbindung" gespendet, entgegnete Schmidt. Für die "Durchführung der allgemeinen Vereinstätigkeit". Und die sehe eine Teilnahme an Wahlen vor, für die wiederum angespart werden müsse. "Ich fühle mich am Ende um mein Geld geprellt", sagte Jürgen Scharf der Richterin. Und: "Das ist legale Steuerhinterziehung!" Im Übrigen sei dies "nur der erste Prozess — die anderen wollen ihr Geld natürlich auch zurück", kündigte Scharf an.

Von Steuerhinterziehung wollte Michael Schmidt nichts wissen und schoss zurück: "Das ist alles mit dem Finanzamt abgesprochen. Herr Scharf will seinem neuen Verein auf diese Weise hier rechtswidrig Gelder zuführen und die Freien Wähler zerstören."

Davon mal ganz abgesehen habe man Gelder für Flyer, Bürgersprechstunden und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. "Märchenstunde", warf Jürgen Scharf ein. "Faktenauflistung", konterte Schmidts Anwalt. Und Scharf legte nach: Flyer, Sprechstunden etc. habe die Fraktion gezahlt, nicht aber der Verein.

Am Ende sah gestern auch Richterin Stephanie Scholl ein: "Eine gütliche Einigung ist hier wohl nicht möglich." Beide Parteien haben nun noch einmal drei Wochen Zeit, ihre Position schriftlich darzulegen. Am 14. Mai wird das Urteil gesprochen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort