Prozess vor dem Landgericht Köln Frauen genötigt – Täter ist schuldunfähig
Leverkusen · Die 5. Große Strafkammer am Kölner Landgericht ordnet die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen Krankenhaus an. Die Nötigung von Frauen sah das Gericht als erwiesen an. Zu einer Verurteilung konnte es aber nicht kommen.
„Es ist hier keine Frage der Schuld, es geht um ein Sicherungsverfahren“, machte bereits die Staatsanwältin in ihren Plädoyer deutlich. So wurden die Übergriffe des 53-jährigen Mannes rund um den Wiesdorfer Platz, begangen vor etwa einem halben Jahr, zwar als vollendete Nötigung von der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts bewertet, verbunden in einem Fall mit einer nicht unerheblichen Körperverletzung. Aber dem Beschuldigten fehlte die Schuldfähigkeit. Es kam also zu keiner Verteilung wegen einer Straftat.