Leverkusen Fast ein Viertel aller Erben streitet um den Nachlass

Leverkusen · Erben oder Schenken - darüber sollten sich Erblasser schon zu Lebzeiten Gedanken machen, rät die Opladener Vertrauensnotarin.

 Bei Lebzeiten über eine Schenkung weitergegeben oder nach dem Tod als Erbe: Auch Immobilien sind dabei häufig ein Thema.

Bei Lebzeiten über eine Schenkung weitergegeben oder nach dem Tod als Erbe: Auch Immobilien sind dabei häufig ein Thema.

Foto: Kai Remmers/dpa

Jahr für Jahr werden in Deutschland Geld, Immobilien und Wertgegenstände für rund 160 Milliarden Euro vererbt. Immobilien-Nachlässe nehmen insgesamt weiter zu und sind bald in jedem zweiten Erbe enthalten, schreibt die Studie "Erbschaften in Deutschland 2017". Insofern liegt Nordrhein-Westfalen genau im Trend, denn durchschnittlich 34 Prozent aller Erbschaften beinhalten Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.

Auch in Leverkusen sind die Zahlen beeindruckend. Genaue Werte, aufgeteilt nach Städten und Gemeinden, gibt es zwar nicht. Aber nach Auskunft von Marco Dresen, Mitarbeiter des für Leverkusen und Köln zuständigen Finanzamtes Köln-West, betrug das Steueraufkommen im Vorjahr insgesamt 1,9 Mrd. Euro, davon entfielen 197 Millionen Euro auf Erb- und Schenkungssteuer. Wie hoch die gezahlten Summen im Einzelnen sind, ist abhängig von Freibeträgen und Vermögen. Dieser Besitz geht nicht immer ganz einfach auf die Erben über, weiß Cornelia Schmellenkamp, Opladener Vertrauensnotarin für den Landgerichtsbezirk Köln. Im Bundesländervergleich streiten Erben in NRW vergleichsweise häufig, konkret bei 23 Prozent aller Erbschaften. Das entspricht, zusammen mit Schleswig-Holstein, dem zweithöchsten Streit-Wert hinter Bremen. Der Bundesschnitt liegt bei 18 Prozent.

Probleme gibt es vor allem dann, wenn der letzte Wille des Erblassers unklar ist oder die Angehörigen um den Nachlass streiten. "Grundsätzlich ist die Rechtsnachfolge vom Gesetzgeber geregelt", erläutert Schmellenkamp. Personen, die etwas vererben möchten, sollten sich "als Erstes darüber informieren, was das Gesetz für sie geregelt hat."

Über Freibeträge müssten sich die meisten Menschen keine Gedanken machen. Denn diese betragen 500.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, 400.000 für Kinder und 200.000 für Enkel. Finden sich Betroffene nicht im Gesetzestext wieder, "dann ist ein Testament extrem abhängig von der individuellen Situation", ergänzt die Fachfrau. Das ist häufig dann der Fall, wenn Paare in zweiter Ehe verheiratet sind und ihren Kindern aus der ersten Ehe etwas hinterlassen möchten. In dem Fall rät sie: "Einerlei, ob es um Erbschaft oder Schenkung geht, über die Weitergabe des Vermögens sollten Erblasser rechtzeitig nachdenken." Möchte man zu Lebzeiten etwas weitergeben, handelt es sich um eine Schenkung, nach dem Tod um eine Erbschaft. Die Steuern ergänzen einander und unterliegen im Wesentlichen denselben Regeln.

Weitere Infos: Verbraucherzentrale, Notare, Anwälte, Banken. Bei Erbstreitigkeiten: Bundesverband Mediation und Deutsche Schiedsgerichtbarkeit für Erbstreitigkeiten.

(gkf)
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