Leverkusen Ex-Paar liefert sich vor Gericht ein Intrigenwirrwarr

Leverkusen · Wenn sich zwei ehemals Liebende trennen, kann das sehr unfreundliche Züge annehmen. Eine Geschichte voller Intrigen, Lügen und einer leidtragenden Tochter beschäftigte jetzt das Amtsgericht in Opladen.

Der Angeklagte hatte in der jüngsten Vergangenheit mehrfach behauptet, seine Ex-Frau gefährde das Wohl des Kindes. Sie trinke Alkohol in rauen Mengen, nehme Drogen und arbeite darüber hinaus für einen unseriösen Escortservice. Zudem habe sie nicht zwei, sondern drei Kinder. Für eines, ihm unbekannt, habe sie das Sorgerecht verloren.

Dafür hatte es aber keine Anzeichen gegeben - und so musste sich der 55-Jährige wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten. Zur Anklage wollte der Mann sich nicht äußern, er schwieg. Meldete sich dann aber oft genug während der Verhandlung und den Vernehmungen der Zeugen zu Wort.

Eine Jugendamtsmitarbeiterin sagte, es habe keinerlei Anzeichen für die Gefährdung des Kindes, das gar nicht sein Leibliches sei, gegeben. "Es gab viele Telefonate. Dabei zeigte sich deutlich, welch harte Haltung der Angeklagte gegenüber seine Ex-Frau hat", betonte sie.

Eben jene Ex-Frau erklärte, sie habe ihn bereits viermal wegen übler Nachrede angezeigt. Und natürlich habe sie nur zwei, nicht drei Kinder. Einem Escortservice habe sie auch nie angehört und Alkohol trinke sie wie jeder andere lediglich zu besonderen Gelegenheiten. "Glauben Sie, er glaubt an das, was er erzählt?", wollte das Gericht bezüglich des Beschuldigten wissen - "Ja", antwortete die 55-Jährige kurz.

Aussagen, die durch die 15-jährige Tochter bestätigt wurden. Sie wohne mittlerweile in einer Wohngruppe, hatte sie doch eine ganze Weile den Gang zu Schule verweigert.

Beide Zeugen, die annähernd die Angaben des Angeklagten stützten, stellten sich als unglaubwürdig heraus. Ein Freund des 55-Jährigen sagte, das Bild auf der Internetseite des Escortservice sei auf jeden Fall eindeutig gewesen. Er habe sie wiedererkannt. Die letzte Zeugin, eine Bekannte aus dem Wohnhaus des Angeklagten in Alkenrath, betonte, sie habe das Bild ebenfalls gesehen. Das Gericht ordnete nach der langen Beweisaufnahme schließlich eine Untersuchung des Angeklagten durch einen Arzt an. Ist das Gutachten in einigen Monaten erstellt, soll ein Urteil in dem Fall gefällt werden.

(brü)
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