Kommunalwahl 2020 SPD-Mann Richrath bleibt Oberbürgermeister in Leverkusen

Leverkusen · Klarer Sieg für Amtsinhaber Uwe Richrath in Leverkusen: Der SPD-Politiker gewinnt die Stichwahl mit 70 Prozent. Herausforderer Frank Schönberger erhält nach Auszählung aller Wahllokale 30 Prozent der Stimmen.

 Uwe Richrath mit seiner Frau Anne am Sonntagabend.

Uwe Richrath mit seiner Frau Anne am Sonntagabend.

Foto: Uwe Miserius

Richrath verpasste mit 46,1 Prozent der Stimmen knapp die absolute Mehrheit bei der Kommunalwahl. Schönberger holte 23,4 Prozent der Stimmen. Alle Ergebnisse und Analysen zu der Kommunalwahl finden Sie hier.

Bei der Stadtratswahl in Leverkusen lieferten sich CDU und SPD ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Am Ende des Abends lag die CDU knapp vorne. Die SPD hatte gegen den Landestrend in Leverkusen nur leicht verloren und bleibt zweitstärkste Kraft im Stadtrat. Die Grünen konnten ihr Ergebnis verdoppeln, die AfD schnitt bei der Kommunalwahl überraschend gut ab und erreichte 5,7 Prozent.

Wahlen unter Corona-Bedingungen

Beim ersten Wahlgang hatte es in vielen NRW-Städten Schlangen vor den Wahllokalen gegeben. Davon war am Sonntag kaum etwas zu sehen. Im Gegensatz zum ersten Wahlgang hatten die Bürger bei den Stichwahlen allerdings auch weniger Kreuze zu machen. Stichwahlen der beiden Bestplatzierten gibt es überall dort, wo im ersten Durchgang am 13. September keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen holte. In 15 kreisfreien Städten wurde um die Oberbürgermeister-Posten und in 11 Kreisen um die Landratsämter gekämpft. Auch in mehr als 100 kreisangehörigen Städten standen noch Bürgermeister-Stichwahlen an.

Im Wahllokal galt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gab es aber etwa für Wahlvorstände, wenn deren Tätigkeit durch das Tragen einer textilen Maske beeinträchtigt wird. Sie konnten stattdessen Visiere (Face-Shields) tragen. Bußgelder sollen bei Verstößen laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nicht verhängt werden. „Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten.“ Dies sei eines der fundamentalsten Grundrechte. „Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Masken zu tragen.“ Diese Regelung dürfte ein Versuch sein, den Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie könnten die Wahl anfechten.

(lha/mba)
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