Landgericht Köln „Don Mikel“-Prozess: Am Freitag fällt das Urteil

Jetzt fehlt noch das Urteil. Der Vorsitzende Richter der 17. Großen Strafkammer am Landgericht Köln hat für die Verkündung des Rechtsspruchs des seit Mai laufenden „Don-Mikel“-Prozesses für Freitag geladen (13.15 Uhr, Saal 7). Es bedürfe noch einer ausführlichen Beratung, machte er deutlich.

 Der Prozess findet am Landgericht Köln statt.

Der Prozess findet am Landgericht Köln statt.

Foto: dpa/Marius Becker

Vor allem nach den diffizil ausgefallenen Plädoyers der neun Verteidiger sehen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen noch Beratungsbedarf.

Die Eckpunkte ergeben sich aus den Plädoyers der Strafverfolgungsbehörde und den Verteidigern. Für Michael G., der angeklagt ist wegen Betrugs und Geldwäsche, hält die Behörde eine Strafe von acht Jahren für angemessen. Wobei eine Strafe aus November 2018 (vier Jahre und drei Monate) einbezogen werden soll. Die Verteidiger plädieren auf sechs Jahre und sechs Monate. Bei dem Immobilienunternehmer, der als „Strohmann“ fungiert haben soll, lauten die Vorschläge drei Jahre und drei Monate (Anklage) bzw. eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, ersatzweise ein Jahr auf Bewährung (Verteidigung). Für den Handwerker aus Monheim, der als Helfer von Michael G. fungiert haben soll, schwanken die Vorstellungen zwischen Bewährungsstrafe und Freispruch. Wobei der Verteidiger darauf hinwies, dass sein Mandant durch ein Steuerstrafverfahren, die Zwangsversteigerung seines Hauses und einem Gewerbeverbot schon genug gestraft sei.

Für Michael G.s Sohn kommen „Vergünstigungen“ durch das Jugendstrafrecht in Betracht. Wenn hierbei der Verteidiger die besonderen Lebensumstände des nun 22-Jährigen zu seiner Entlastung erwähnte, gab er zugleich einen tieferen Einblick in die Struktur der stadtbekannten Großfamilie. „Da gibt es strenge Regeln“ und „eine strenge Hierarchie“, „mein Mandant musste sich unterordnen“. Andererseits verstand es der Vater als seine Pflicht, für die Absicherung seines Sohnes zu sorgen. Das machte er durch den Kauf von Eigentumswohnungen in der Hauptstraße und Adolfsstraße in Leverkusen sowie in Neuss. Zugleich hatte „Don Mikel“ die Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einer großzügigen Bleibe in der ersten Etage über der von ihm selbst bewohnten Luxuswohnung in der Von-Ketteler-Straße in Bürrig finanziert. Das Geld aus dem Betrug (mehr als 900.000 Euro) eines Ehepaares in Frechen konnte „Don Mikel“ da noch nicht verwendet haben, das geschah später.

Auch die Luxussanierung seiner eigenen Wohnung muss mit anderen Geldern des offiziell Mittellosen (Offenbarungseid) finanziert worden sein. Wobei es  in diesem Mammutprozess keinerlei Hinweise darauf gab, wo das Geld herkommt oder wo die mehr als 900.000 Euro geblieben sind. Neben dem Maß der Haftstrafen muss das Landgericht auch entscheiden, ob Immobilien und sichergestellte Fahrzeuge eingezogen werden sollen.

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