Leverkusen Diskussion um Manieren bei Party endete mit Faustschlägen

Leverkusen · Im Juli des vergangenen Jahres war eine Hausparty eskaliert. Weil unter den Gästen zwei Jugendliche waren, die einen Streit ausfochten und in Folge dessen aneinandergerieten, flogen schon ein paar Minuten später die Fäuste. Nun sahen sich die Kontrahenten vor dem Amtsgericht in Opladen wieder.

Der Angeklagte soll seinem Gegenüber zwei Faustschläge gegen die Nase versetzt haben. Wegen einer Ex-Freundin seines besten Freundes sei es zwischen den beiden Männern zum Streit gekommen. Denn die mittlerweile 18-Jährige war die neue Freundin des damaligen Opfers. Als diese ein Gespräch mit dem jetzt 20-jährigen Beschuldigten beendete, wurde der sauer. Und im Zorn verkündete er großspurig, das spätere Opfer solle seiner Freundin "mal Manieren beibringen". Davon berichteten die Beiden einheitlich.

Nach der Attacke verließ das Opfer mit gebrochener Nase durch den Garten das Haus. Seine damalige Freundin begleitete den Verletzten. Der Angeklagte sei dem Kontrahenten wenig später gefolgt - und dabei auf die junge Frau gestoßen. Die war dann kurzzeitig ebenfalls ins Visier geraten, bekam sodann auch einen Schlag ab. Bei ihr sollte später eine Kieferprellung und Gehirnerschütterung diagnostiziert werden.

Der Beschuldigte schilderte alles ein wenig anders. Aus seiner Sicht habe er während des Streitgesprächs einen Schlag von hinten bekommen, er sei hingefallen und habe sich - kaum sei er wieder auf den Beinen gewesen - nur verteidigt. Warum er allerdings auch die junge Frau schlug, könne er nicht sagen. "Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe", berichtete er kleinlaut.

Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe, die den 20-Jährigen schon etwas besser kennt, erklärte, das letzte Mal habe Anfang des Jahres Kontakt mit dem Angeklagten bestanden. Der Mann betonte, der Beschuldigte sei reumütig, habe sich seitdem nichts mehr zu Schulden kommen lassen. In seinen Augen sei eine Verwarnung in Verbindung mit Arbeitsstunden auf jeden Fall ausreichend, habe es sich doch um einen typischen Streit unter jugendlichen Männern gehandelt. Eine Einschätzung, die durch die Staatsanwaltschaft gestützt wurde. Um Notwehr habe es sich allerdings definitiv nicht gehandelt. Sie forderte eine Verwarnung und 100 Sozialstunden. Das Gericht verhängte 80 Arbeitsstunden, von denen mindestens 20 pro Woche geleistet werden müssen.

(brü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort