Leverkusen "Dichtheitsprüfung gefährdet Existenzen"

Leverkusen · Die Bürgerliste fordert die Stadt Leverkusen auf, sie solle bei der Landesregierung darauf bestehen, die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen.

Die Initiative "Alles dicht in NRW" steht für ein Netzwerk aus Bürgern im Land, die sich gegen "die Zwangsmaßnahmen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserhausanschlüsse zur Wehr setzen". So heißt es auf der Internet-Homepage des Netzwerks. Ob die Leverkusener Bürgerliste bald auch dazugehört, ist noch nicht geklärt. Fakt ist jedoch: Das Thema hat die Wählervereinigung jetzt ebenfalls vehement aufgegriffen.

Dichtheitsprüfung und Sanierungspflicht privater Abwassergrundleitungen stellen sich für viele Bürger überall in Deutschland als "existenzbedrohende Zwangsmaßnahme" heraus. Dabei gibt es laut Initiative keinerlei belastbare Erkenntnisse darüber, ob von defekten privaten Leitungen wirklich eine Gefahr für unser Grundwasser ausgeht. Im Gegenteil belegen demnach unabhängige Gutachten, dass beispielsweise die Abläufe von Kläranlagen den vielhundertfachen Schadstoffaustrag legal in die Gewässer einleiten und alle bekannten Grundwasserbelastungen ausschließlich aus anderen Quellen stammen, vorrangig aus Landwirtschaft, Industrie und Kläranlagen.

Auch die Bürgerliste hat für Leverkusen jetzt ein solches Gutachten aufgetan. Diese "kritische Analyse", die für die Gemeinde Übach-Palenberg entstanden ist, kommt zu dem Schluss: - Das ganze Verfahren wurde abwassertechnisch und ökologisch falsch bewertet. - Es ist volkswirtschaftlich untragbar und zum Teil existenzgefährdend. - Es ist rechtlich hoch bedenklich, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Der Gutachter Prof. Dr. Hartmut Hepcke kommt am Ende seiner Untersuchung zu der Erkenntnis: "Die Gefahr der Boden- oder Grundwasserverunreinigung, die von einer vermeintlichen Exfiltration durch undichte Hausanschlüsse ausgehen soll, ist nicht existent und nicht nachweisbar." Sie sei vom NRW-Ministerium sowohl aus abwassertechnischer als auch ökologischer Sicht völlig falsch bewertet.

Die Bürgerliste und allen voran ihr Fraktionschef Erhard Schoofs fordern die Stadt Leverkusen deshalb jetzt auf, sie solle bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen darauf bestehen, die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen.

Argumentative Schützenhilfe kommt dabei noch einmal von der Initiative "Alles dicht in NRW": "Die Gemeinden können Nachweise für die Dichtheitsprüfung nur verlangen, wenn sie dies in einer Satzung regeln", heißt es in ihren Ausführungen.

Die Satzung müsste auch eine Bußgeldvorschrift enthalten, denn die neue Verordnung bezeichne einen Verstoß gegen die Pflicht zur fristgemäßen Dichtheitsprüfung zwar als Ordnungswidrigkeit, enthalte aber keine Regelung zum Bußgeld. Das sei ein Formelkompromiss. "Unsere Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, diese Möglichkeit zu nutzen und ihren Bürgern keine Bescheinigung abzuverlangen", schreibt die Initiative weiter.

Das dürfte auch im Sinne der Bürgerliste sein.

(RP)
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