Leverkusen "Der Lärmaktionsplan bringt keinen Schutz"

Leverkusen · Der Bürger-und Umweltausschuss berät heute zum Lärmaktionsplan. Experten sehen ihn teilweise extrem kritisch.

 Der internationale Flugverkehr und die Hobbyflieger vom Bayer-Luftsportclub, die Bahnlinien, die Autobahnen, die Stadtstraßen und die Rheinschifffahrt sind ständige Lärmquellen in Leverkusen. Dazu kommen die Industriebetriebe und Gewerbestandorte.

Der internationale Flugverkehr und die Hobbyflieger vom Bayer-Luftsportclub, die Bahnlinien, die Autobahnen, die Stadtstraßen und die Rheinschifffahrt sind ständige Lärmquellen in Leverkusen. Dazu kommen die Industriebetriebe und Gewerbestandorte.

Foto: Schütz

Ist er ein Papiertiger, oder kann er lärmgeplagten Bürgern wirklich helfen? Darüber gehen die Meinungen deutlich auseinander. Heute beraten die Politiker im Bürger-und Umweltausschuss über die zweite Stufe des Leverkusener Lärmaktionsplans - in der es vor allem um Straßenlärm geht.

Die Politiker sollen jetzt über die Offenlage des Plans entscheiden, und damit über die Bürgerbeteiligung. Durch Lärmaktionspläne sollen die Kommunen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms schützen - sei es nun Straßen, Bahn- oder Fluglärm.

Begleitet wird die Diskussion indes von kritischen Untertönen. Denn überregionale Experten bemängeln, dass das aufwändig erstellte Zahlenwerk rein rechtlich keine Abhilfe bei Lärm schafft.

Ein großer Kritiker ist der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD). Dessen Sprecherin nannte gestern auf Anfrage das Hauptproblem: "Der Lärmaktionsplan versetzt Anwohner zwar in die Lage, dokumentieren zu können, dass sie tatsächlich lärmgeplagt sind - nur haben sie nichts davon, denn es ergibt sich daraus leider keine rechtliche Handhabe für sie."

Die Gemeinden sind gemäß einer EU-Richtlinie zwar angehalten, Lärmaktionspläne aufzustellen, die alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden sollen - allerdings räumt auch die Stadt in ihrer Beschlussvorlage ein: "Ein Rechtsanspruch der Bevölkerung auf Lärmsanierungsmaßnahmen besteht nicht." Gleichwohl kann eine Kommune aufgrund des Lärmaktionsplans durchaus eigene Maßnahmen ergreifen:

- Verkehrsplanerisch etwa Minderung beziehungsweise Verlagerung des Verkehrsaufkommens

- Baulich Erneuerung des Fahrbahnbelags oder Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken.

- Verkehrssteuernd Tempolimit oder Zeitbeschränkungen des Schwerlastverkehrs.

- Aktiver Schallschutz wie Bau oder Erhöhung einer Schallschutzwand.

Es liegt allerdings laut Gesetz "im pflichtgemäßen Ermessen der Kommune", durch welche Maßnahmen sie dem Lärmproblem begegnen will.

Auch dort hat der VCD einen Ansatzpunkt für Kritik ausgemacht: Gerade beim Thema Tempo 30 in Innenstädten gingen viele Kommunen zu zögerlich vor, beanstandet der Verband. Die Städte kümmerten sich meist nur um Einzelmaßnahmen, wie etwa Tempo 30 in einer bestimmten Straße, anstatt größere Einheiten in einer solchen Zone zusammenzufassen.

Die Sitzung beginnt heute um 17 Uhr (Rathaus, Saal Rhein).

(RP)
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