Coronavirus in NRW Drastische Maßnahmen verhängt - Leverkusen verbietet Treffen im Freien

Leverkusen · Die Stadt Leverkusen verhängt als eine der ersten Städte in NRW drastische Maßnahmen: Ab sofort sind Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel untersagt.

 Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts in Leverkusen.

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts in Leverkusen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Einzige Ausnahme ist, wenn es sich um Familien oder ständige Wohngemeinschaften handelt. Das gab die Stadt am Donnerstagabend bekannt. „Zweck dieser Allgemeinverfügung ist es, jeden sozialen Kontakt zwischen Menschen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren“, teilte die Stadt in einem Amtsblatt mit. Ansonsten sind lediglich Zusammenkünfte nur noch beim Einkaufen, zum Beispiel in Warteschlangen oder aus zwingenden beruflichen Gründen erlaubt. In Leverkusen sind bislang 33 Personen positiv auf den Coronavirus getestet worden (Stand: 19. März, 16 Uhr).

Dass die Stadt diesen Schritt gehe, habe einen ganz einfachen Grund, sagt Marc Adomat, Leiter des städtischen Krisenstabs: „Die Menschen sind nicht dem gefolgt, was zuvor an Regelungen ausgegeben wurde. Vor allem Jugendliche haben sich in großen Gruppen getroffen.“ Solch ein Verhalten sie aber im Moment fatal.

„Freundliche Appelle haben bisher nichts genutzt“, betont der Dezernent. Deshlab habe die Stadt nun einen Schritt weitergehen müssen. Die Polizei, mit der die Zusammenarbeit gut laufe, sei mehrfach eingeschritten, „es wurden Strafanzeigen geschrieben“, ergänzt Adomat. Wer gegen die Auflagen verstoße, verstoße gegen das Infektionsschutzgesetz. Das wiederum ziehe strafrechtliche Verfolgung nach sich.

Neben den bereits verbreiteten Einschränkungen im öffentlichen Leben, wie zum Beispiel geschlossene Spielplätze, Schwimmbäder, Freizeiteinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, gab die Leverkusen derweil weitere Verbote bekannt. Demnach ist es untersagt, Speisen und Getränke innerhalb von Restaurants, Biergärten, Mensen, Bäckereien, Metzgereien, Imbissen, Eisdielen oder ähnlichen Einrichtungen zu verzehren. Darunter fallen laut Stadt auf auch Hotelgaststätten.

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Foto: dpa/Arne Dedert

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen zum Teil empfindliche Strafen. Laut Stadt kann jemand, der „einer vollziehbaren Anordnung zuwider handelt“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Das geht ebenfalls aus dem Leverkusener Amtsblatt hervor.

Bislang galten in zahlreichen Städten von NRW zwar enorme Einschränkungen hinsichtlich der erlaubten Sitzplatzanzahl oder einem einzuhaltenden Mindestabstand. Auch mussten Restaurantbetreiber in den vergangenen Tagen bereits die Kontaktdaten ihrer Gäste notieren. Ein generelles Verzehrverbot oder die komplette Schließung von Restaurants sind bislang jedoch die Ausnahme. In Düsseldorf müssen Restaurants bereits um 15 Uhr schließen. In Köln haben bereits seit Dienstag alle Restaurants und Gaststätten komplett geschlossen.

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich zwar um drastische Ausgangsbeschränkungen, jedoch nicht um eine Ausgangssperre. Das betonte eine Sprecherin der Stadt gegenüber der dpa. Trotz aller Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus sind in Nordrhein-Westfalen weiterhin Ausgangssperren möglich. „Jeder Einzelne hat es in der Hand zu verhindern, dass es Ausgangssperren gibt“, hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag gesagt.

Die Stadt Freiburg hatte am Donnerstag wegen der Corona-Pandemie ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Es soll für öffentliche Orte von diesem Samstag bis zum 3. April gelten. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur noch allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten, so die Stadt.

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