Leverkusen Bürger fordert für Hundekot ein Bußgeld von 500 Euro

Leverkusen · Hundehaufen in Grünanlagen, aus Kinderspielplätzen, Gehwegen und Straßen sind ein Ärgernis, gegen das ein Bürger jetzt ein aus seiner Sicht probates Mittel vorschlägt: die gängigen Verwarn- und Bußgelder von bisher 25 Euro auf bis zu 500 Euro anzuheben.

Mit diesem Bürgerantrag befasste sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner jüngsten Sitzung, kam aber zu keiner Entscheidung und schob das Thema "Hundehaufen" dem Stadtrat zu.

Der Bürger beklagt, dass er vor allem in Rheindorf zu einem regelrechten "Tretminenvermeidungslauf" gezwungen sei - und das sogar vor einem Ärztehaus. Das sei nicht nur kein schöner Anblick, es sei auch unverantwortlich von den Hundebesitzern.

Die Stadtverwaltung argumentiert indes, es gebe zwar keine rechtlichen Bedenken, das Verwarngeld von 25 auf 55 Euro zu erhöhen. Um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aber juristisch ausfechten zu können, müsse der Täter auf frischer Tat ertappt und die gesammelten Beweise forensisch verwertbar seien. Eine dazu eigentlich notwendige verdeckte Ermittlerstreife sei aber aus finanziellen Gründen und angesichts der Personalsituation der Stadt nicht realisierbar.

Dem hält der Bürger entgegen, die Argumente der Verwaltung seien zwar nachvollziehbar. Eine Bußgelderhöhung auf 500 Euro könne seiner Meinung nach aber eine erzieherische Wirkung auf Hundebesitzer haben. Außerdem meint er, dass es dann auch mehr Anzeigen geben könne, wenn beispielsweise Hundebesitzer und ihre Tretminen hinterlassenden Vierbeiner mit Handys fotografiert oder sogar gefilmt würden.

Im Beschwerdeausschuss fand der Bürgerantrag Anklang bei der Bürgerliste: Uwe Bertrams meinte, dass 500 Euro Bußgeld für "wildes Hundeköteln" durchaus eine abschreckende Wirkung auf Hundebesitzer haben könnte. "Das Problem ist am oberen Ende der Hundeleine, und da muss man es wirksam treffen", sagte er.

Anders sieht Stefan Hebbel (CDU) die Lage: Es gebe keine gesetzliche Vorschrift über einen Höchstsatz für Bußgelder. Abgesehen davon müsse auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Ahndung bestehen, die bei 500 Euro seiner Meinung nach nicht mehr bestünde. Grüne und FDP setzten sich schließlich mit ihrer Forderung nach Vertagung des Themas durch. Schließlich gehe von Hundekot auch ein gewisses Gefahrenpotenzial, beispielsweise auf Kinderspielplätzen aus, gab Ulrich Freund von der FDP zu bedenken.

In anderen Städten, wie in Neapel und London, wird mittlerweile bereits begonnen, alle Hunde in einer DNA-Datei zu registrieren. Im Abgleich mit deren Tretminen im öffentlichen Raum lassen sich dann die zwei- und vierbeinigen Täter überführen.

(RP)
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