Leverkusen Brandruine: Stadt sind Hände gebunden

Leverkusen · Ein Bürgerantrag von Manfred Urbschat und Gustav Kühler zur ehemaligen Gastwirtschaft "Alt Schlebusch" scheiterte im Beschwerdeausschuss. Denn rechtlich gibt es keine Handhabe, den Eigentümer zum Abriss zu zwingen.

 Im November hatten Bürger mit einem Bettlaken-Banner an der Tür auf die Brandruine mitten in der Schlebuscher Fußgängerzone aufmerksam gemacht. Im Sommer 2003 war das Gebäude ausgebrannt.

Im November hatten Bürger mit einem Bettlaken-Banner an der Tür auf die Brandruine mitten in der Schlebuscher Fußgängerzone aufmerksam gemacht. Im Sommer 2003 war das Gebäude ausgebrannt.

Foto: UM, egj

"Das ist der größte Schandfleck in Leverkusen": So beschrieb Dieter März, Vorsitzender des Bürger- und Beschwerdeausschusses, die Ruine der ehemaligen Gaststätte "Alt Schlebusch" in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Das Gebäude in der Schlebuscher Fußgängerzone war im August 2003 ausgebrannt und ist Anwohnern und Händlern seitdem ein Dorn im Auge. Mittlerweile steht das Haus mehr als 14 Jahre leer. Der Eigentümer Johannes Krämer hatte zwar eine Baugenehmigung von der Stadt bekommen, bisher ist aber nichts passiert (wir berichteten). Der Leverkusener Manfred Urbschat hatte deshalb mit Gustav Kühler im vergangenen Jahr einen Bürgerantrag gestellt, um eine Instandsetzung des unliebsamen Gebäudes zu erwirken. Als Grundlage diente der Paragraf 176 Baugesetzbuch. Der besagt, dass die Stadt einen Grundstückseigentümer notfalls zwingen kann, das Baugebot umzusetzen.

"Das soll keine Trietzerei der Verwaltung sein", sagte Urbschat im Ausschuss. Vielmehr sei das der letzte Versuch, etwas an der Brandruine zu verändern. Dem vorangegangen war bereits ein langer Kampf der Anwohner. Zuletzt hängten Aktive im November beschriftete Bettlaken an der Gaststätte auf, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Urbschat sorgt sich, dass die Fußgängerzone durch die Brandruine abgewertet wird. "Nach so einer langen Bauverzögerung muss doch irgendwann Schluss sein", sagte er. Der Stadt sind jedoch die Hände gebunden. "Rechtlich hat man nichts gegen den Eigentümer in der Hand", betonte März. Es sei sein gutes Recht, das Haus leerstehen zu lassen. Außerdem könne er jedes Jahr eine neue Baugenehmigung für sein Grundstück beantragen. Dies gelte, solange keine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Anwohner und Passanten bestehe. Um das zu gewährleisten, werde das Gelände laut Alfred Görlich von der Bauaufsicht in unregelmäßigen Abständen geprüft. Zuletzt sei jemand vergangene Woche vor Ort gewesen. "Wenn es mal ein Problem gab, hat Herr Krämer das aber immer unmittelbar beseitigt", sagte März. Urbschat vermutet, dass Krämer die Brandruine als "Druckmittel" gegen die Stadt nutzen will. "Damit kann er möglicherweise woanders eine Genehmigung erwirken", sagte er.

Alle Spekulationen halfen aber genauso wenig, wie der Paragraf 176. "Das schlechte Erscheinungsbild allein reicht nicht für ein rechtliches Vorgehen", betonte März. Am Ende wurde der Antrag einstimmig abgelehnt - und das, obwohl eigentlich alle auf Urbschats Seite sind.

(RP)
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