Gebühr in Leverkusen Bezirk I entlastet Gastronomen

Leverkusen · Der Bezirk 1 in Leverkusen verlängert die Aussetzung der Sondernutzungsgebührt für das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf Terrassen.

Die wegen Corona erlassene Regelung zum Verzicht auf Sondernutzungsgebühren wird im Bezirk 1 verlängert.

Die wegen Corona erlassene Regelung zum Verzicht auf Sondernutzungsgebühren wird im Bezirk 1 verlängert.

Foto: dpa/Matthias Bein

Ein attraktives Gastronomie-Angebot ist wichtig für die Stadt. Deswegen entschieden die Politiker im Bezirk I, die Gastronomiebetriebe weiter zu entlasten. Die Ausnahmeregelung während der Pandemie, die am 31. Oktober endete, soll bis Mai verlängert werden.

Das bedeutet, für das Aufstellen von Tischen und Stühlen in der Außengastronomie soll auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet werden. Berechnet wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 25, bei erhöhtem Aufwand 40 Euro.

Auch Parkflächen können auf Antrag genutzt werden, das wird im Einzelfall entschieden. Ab 1. Juni ist die Erweiterung auf Parkflächen möglich, aber kostenpflichtig.

(mkl )
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