Leverkusen Bewährungsstrafen für Kunsträuber

Leverkusen · Zwei Männer mussten sich vor Leverkusener Amtsgericht für einen versuchten Kunstdiebstahl im Wert von rund einer halben Millionen Euro verantworten. Das behauptete zunächst die Staatsanwaltschaft. Am 28. Februar 2014 hätten die beiden Angeklagten das Anwesen eines fünf Tage zuvor verstorbenen Kunsthändlers aus Schlebusch betreten und die Fenster und Türen aufgehebelt. Den Tipp soll die Haushälterin gegeben haben.

Vor Ort stellten die zwei jedoch fest, dass die Kunstobjekte nicht ins Auto passten. Deshalb mieteten sie sich am Folgetag einen Großtransporter, fuhren erneut zur Adresse und liefen den zufällig vor Ort befindlichen Polizisten in die Hände. Denn: Ein Nachbar hatte in der Nacht zuvor seltsame Geräusche gehört und eine dunkle Gestalt gesehen. Er benachrichtigte daraufhin einen Erben, der sich wiederum vor Ort ein Bild machen wollte.

"Als ich die Tür aufschloss, war mir direkt klar, dass hier ein Einbruch stattfand. Deshalb rief ich sofort die Polizei. Ich wusste ja nicht, ob die Einbrecher noch vor Ort waren", sagte er aus. Nachdem die Polizei eingetroffen war, fuhren auch schon die Angeklagten mit dem angemieteten Transporter um die Ecke. Einer der beiden Angeklagten, ein 35-jähriger Serbe, sagte vor Gericht aus, er dachte, er solle bei einem ganz normalen Umzug helfen. Doch der zweite Angeklagte, ein 37-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Bochum, widersprach. Er habe genau gewusst, dass er eine Straftat begehen würde. Insofern zeigte er sich reuig, aber er bestritt den zuvor verübten Einbruch.

Den habe sein Onkel begangen, der die beiden Angeklagten angestiftet habe, die Bilder aus dem Haus zu holen. Beide hätten dafür rund 1500 bis 2000 Euro erhalten sollen. Ein schlechtes Geschäft, wie die Staatsanwältin anmerkte. Da die Beweislast zu groß war, bestätigte dies auch der zweite Angeklagte. Doch der Strippenzieher sei klar der beschuldigte Onkel gewesen, der bei der Tat mit einem schwarzen VW Golf dabei war. Als dieser die Polizei sah, flüchtete er und wird seitdem gesondert verfolgt.

Da die beiden Angeklagten bereits mehrfach vorbestraft sind und teilweise im Gefängnis saßen, forderte die Anwältin eine Freiheitsstrafe von elf Monaten beziehungsweise einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Richter Dietmar Adam sah es ähnlich und verurteilte die Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von jeweils neun Monaten. Die hochwertigen Gemälde des verstorbenen Kunstsammlers sind währenddessen ins Schloss Morsbroich gewandert. Dem Museum hatte er zu seinen Lebzeiten die Bilder vermacht.

(hawk)
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