Leverkusen Bewährung für Millionenbetrug

Leverkusen · Beim Prozess gegen einen Leverkusener Mietwagenunternehmer machte der Richter am Dienstag einen Vorschlag: ein Geständnis gegen eine Bewährungsstrafe. Es geht um 1,4 Mio Euro Veruntreuung und Steuerhinterziehung.

 Der Unternehmer hat viele Mitarbeiter beschäftigt, die nicht ordentlich angemeldet waren. So sparte er Versicherungsbeiträge.

Der Unternehmer hat viele Mitarbeiter beschäftigt, die nicht ordentlich angemeldet waren. So sparte er Versicherungsbeiträge.

Foto: Andreas Probst (Archiv)

Köln/Leverkusen "Ja, ich habe nicht alle Mitarbeiter angemeldet. Und ja, ich habe die Übersicht verloren, wollte aber ganz bewusst auch sparen." Mit diesem Geständnis begann gestern der Prozess gegen einen 60-jährigen Leverkusener vor dem Landgericht Köln.

Dem Mietwagenunternehmer wird vorgeworfen, Gelder veruntreut und Steuern hinterzogen haben. Vom 1. Januar 2000 bis August 2007 allein 1,4 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Erwischt worden war er bei einer Razzia des Hauptzollamtes. Die Beamten sicherten auch alle Unterlagen, berechneten anhand derer die Dauer und Anzahl der Schichten aller Fahrer sowie Stundenlöhne.

"Wir nehmen das 'best of'"

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Leverkusener Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen in 398 Fällen, gewerbsmäßigen Betrug in 58 Fällen und Steuerhinterziehung in 65 Fällen vor. Richter Dr. Ralph-Peter Sossna, Vorsitzender der 9. Großen Strafkammer, erklärte: "Wir beschränken uns auf das 'best of', die Jahre 2004-2007, denn das sind die am besten dokumentiertesten. Außerdem gehen wir davon aus, dass die Schichten der Fahrer nicht wie vom Hauptzollamt angenommen zwölf Stunden dauerten, sondern nur zehn. Damit wären wir dann bei einer Schadenssumme von insgesamt 500 000 Euro."

Der Deal mit dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft: Legt der Mietwagenunternehmer ein umfassendes Geständnis ab, stellt das Gericht eine Strafe unter zwei Jahren in Aussicht, die dann wiederum in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden kann.

Vom Gesetzgeber angedacht sind bis zu fünf Jahre Haft. 30 bis 35 Mitarbeiter habe er beschäftigt, sagen die Beamten des Hauptzollamtes. Stimmt nicht, sagte der Unternehmer gestern. Vier fest angestellte Fahrer habe er gehabt, die 930 Euro pro Monat verdient hätten. Dazu kämen noch 23 "freie" Fahrer, die auf Abruf bereit gestanden hatten. Sie seien mit 22 Prozent an den Einnahmen beteiligt gewesen.

Viele Manipulationsmöglichkeiten

Dabei räumte der 60-Jährige ein, die Fahrer hätten "viele Manipulationsmöglichkeiten" gehabt: "Die Lützenkirchener Straße ist acht Kilometer lang. Wenn mir da der Mitarbeiter falsche Angaben macht, auf welcher Höhe er den Kunden eingeladen hat, dann kann er schon mal drei Kilometer in die eigene Tasche wirtschaften. Ich habe es geduldet, wenn sie mich übers Ohr gehauen haben." Auf die Frage des Richters, ob seine freien Fahrer teilweise auch Sozialhilfe in Anspruch genommen hätten, sagte der Angeklagte: "Ich habe sie gefragt, aber die haben mich belogen."

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt, dann sollen zwei Ermittlungsbeamte aussagen.

(RP/rl)
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